Ein Paar bemerkte erst nach der Trennung: Nicht sie, sondern er sollte die Wohnung bekommen. Laut OGH reicht die neue Einigung für die Einverleibung.
Wien. Wenn Ehepaare sich scheiden lassen – ob einvernehmlich oder wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft –, müssen sie dem Gericht eine Einigung über die finanziellen Folgen vorlegen. Zum Beispiel darüber, wer die Ehewohnung, die beiden je zur Hälfte gehörte, übernehmen und den anderen Teil auszahlen soll.
Ein Wiener Paar war sich darüber einig, bemerkte aber im Nachhinein, dass es falsch entschieden hatte. Das Grundbuch war zu dem Zeitpunkt mit der Änderung des Wohnungseigentums noch nicht befasst. Aber darf es dann eine andere Einigung der Eintragung zugrunde legen als die, die im Zuge der Einigung im Scheidungsverfahren getroffen wurde? Diese Frage wurde nun vor Gericht beantwortet, und zwar erst in dritter Instanz mit einem Ja.