Agrar

Winzer ziehen wegen Wein-Novelle vor den Verfassungsgerichtshof

Eine Gruppe von Winzern fühlt sich benachteiligt und will rechtlich gegen die Wein-Novelle vorgehen.
Eine Gruppe von Winzern fühlt sich benachteiligt und will rechtlich gegen die Wein-Novelle vorgehen. Imago / Patrik Uhlir
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Die Verordnung sieht eine Klassifizierung österreichische Weine nach ihrer Herkunft vor. Eine Gruppe von Winzern sieht Chancengleichheit verletzt und will dagegen rechtlich vorgehen.

Eine Verordnung der Regierung, die künftig eine Klassifizierung österreichischer Weine nach ihrer Herkunft vorsieht, sorgt für Unmut unter Winzerinnen und Winzern. Mitte Jänner will eine Gruppe von Weinbauern dagegen einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen, berichtet der „Standard“. Sie sehen durch die Regelung den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt.

Mehr Geld für „erste Lage“

Wie der „Standard“ schreibt, stellt die Verordnung auf die Lage einzelner Weinberge ab. Bundesweit werden dadurch in Österreich künftig auf gesetzlicher Ebene Rieden definiert, die sich vom Rest der Rebflächen abheben. Die Regelung führe Begriffe wie „Erste Lage“ und „Große Lage“ ein. In der Zukunft würden ausschließlich regionale und nationale Komitees entscheiden, wer Wein mit solchen Bezeichnungen bewerben darf.

Grundsätzlich sei das Ziel der Novelle, Weinbaugebiete besser international vermarkten zu können. Konsumentinnen und Konsumenten solle die Herkunftskennzeichnung als Orientierung inmitten einer Vielzahl von Bezeichnungen für Weine dienen. Gewicht hätten „Erste Lagen“ aber vor allem finanziell: Winzer, die in ihren Genuss kommen, erfahren laut dem Bericht eine finanzielle Aufwertung ihrer Weinanbauflächen.

Kritik: „Willkürliche Auf- oder Abwertung“

Aus Sicht von Kritikern wird dadurch eine willkürliche Auf- oder Abwertung von landwirtschaftlichen Grundstücken mit möglicherweise negativen wirtschaftlichen Folgen für die Winzer ermöglicht, so die Zeitung. Bedenken gebe es vor allem unter kleinen Betrieben, die eine Schlechterstellung gegenüber besser vernetzten, größeren Unternehmen fürchten.

Die Verordnung ist bereits in Kraft und ihre Umsetzung hat schon begonnen, hieß es aus der Landwirtschaftskammer (LKÖ) zur APA. Die Rieden-Bewertung werde nun über die nächsten ein bis zwei Jahre laufend erfolgen. Das Thema sei in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert und letztlich auch gemeinsam in allen relevanten Gremien beschlossen worden, hielt die LKÖ zur Kritik der Winzer fest. (APA)

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