Energiekonzerne

Bringt die Übergewinnsteuer weniger als erhofft?

Die Merit-Order regelt, wie viel die Kilowatt-Stunde kostet, egal ob der Strom aus Wasser, Sonne, Wind oder in Gas-Kraftwerken erzeugt wird.
Die Merit-Order regelt, wie viel die Kilowatt-Stunde kostet, egal ob der Strom aus Wasser, Sonne, Wind oder in Gas-Kraftwerken erzeugt wird.Imago Stock&people
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Die SPÖ warnt davor, dass wegen der „Schmalspurvariante“ der Übergewinnabschöpfung die Einnahmen des Staates weit unter den erwarteten Milliardenbeträgen liegen werden.

Einige Länder waren vorgeprescht und hatten 2022, nachdem der Krieg in der Ukraine die Energiepreise hatte explodieren lassen, recht schnell Über- bzw. Zufallsgewinnsteuern für die Energiekonzerne eingeführt. Österreich hatte damit zugewartet, bis die EU-Kommission den Mitgliedstaaten entsprechende Rahmenbedingungen auferlegte. Dann wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach Stromkonzerne von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 Übergewinnsteuern zahlen mussten, Öl- und Gaskonzerne rückwirkend schon ab 1. Juli 2022.

Über diesen Weg, so schätzen EU-Kommission und Bundesregierung, sollten bis zum finalen Zahltag im März (Strom) bzw. Juni (fossile Energie) 2024 je nach Preisentwicklung zwei bis vier Milliarden Euro von den Konzernen an den Staat fließen. Mit diesem Geld sollten Teuerungshilfen gegenfinanziert werden.

Bislang ist von Eingängen in dieser Höhe auf das Konto des Staates aber kaum etwas zu sehen. Im Monatsbericht für November schildert das Finanzministerium unter dem Punkt „Energiekrisenbeiträge“ Eingänge in Höhe von 254,8 Millionen Euro mit Ende November 2023 aus. Der Großteil, mehr als 172 Millionen Euro davon, kommt aus dem Strombereich.

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