Plagiate

Chanel verklagt Reseller-Plattform

Chanel hat zu Secondhand-Shops mitunter ein angespanntes Verhältnis.
Chanel hat zu Secondhand-Shops mitunter ein angespanntes Verhältnis. Reuters/Mike Segar
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Welche Verantwortung haben Secondhand-Shops, wenn es um gefälschte Waren geht. Und wie dürfen sie Luxusmarken bewerben? 

Chanel verklagt den New Yorker Gebraucht-Luxushändler „What Goes Around Comes Around“. Die Anschuldigungen sind schwer: „What Goes Around Comes Around“ soll gefälschte Waren verkauft haben und es in der Werbung so aussehen lassen, als hätten sie eine geschäftliche Verbindung zum französischen Luxusmodehaus. So sei das Chanel-Logo in Marketingmaterialien und Social-Media-Kampagnen viel zu häufig vorgekommen. Die Logos der Marken dürfen an sich nur zur Identifizierung der Produkte verwendet werden. Außerdem seien auch gestohlene Seriennummern, die Chanel für ungültig erklärt hatte, verwendet worden, heißt es laut „Vogue Business“ weiter.

„What Goes Around Comes Around“ dementiert alle Anschuldigungen. Sollte die Secondhand-Verkaufsplattform jedoch für schuldig gesprochen werden, könnte eine Strafe bis zu 23,2 Millionen Dollar fällig werden. Je nachdem wie das Urteil ausgeht, wird sich entscheiden, ob Secondhand-Verkäufer noch wachsamer bei der Überprüfung ihrer Produkte sein müssen, oder ob Luxusmarken nicht immer genau kontrollieren können, wie ihre Produkte und Marken verwendet werden.

Das Verhältnis zwischen Luxusmarken und Reseller ist mitunter angespannt. Befürchtet wird immer wieder die Markenverwässerung. Wiederum andere Marken wie etwa Chloé oder Balenciaga arbeiten mit Resellern zusammen, da es für sie Vorteile bei der Kundenakquise und dem Communitybildung bietet.

>>> „Vogue Business“

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