Prozess

„Wenn zwa Glatzerte z‘sammtreffn, gibt‘s a Problem“: Früherer Rotlicht-Boss verurteilt

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig.CHROMORANGE / Weingartner via www.imago-images.de
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Der Mann traf zufällig auf einen aus früheren Zeiten verfeindeten Mann. Es kam zu einer Rangelei und er stach auf ihn ein. Der 52-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Ein früherer Wiener Rotlicht-Boss ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er war am 25. August 2023 am Naschmarkt zufällig der früheren rechten Hand eines mit ihm verfeindeten Ex-Capos begegnet, als er am späten Vormittag nach einer durchzechten Nacht aus einem für seine großzügigen Öffnungszeiten bekannten Lokal wankte.

„Es hat ihm den Vogel rausg‘haut“, sagte Verteidiger Marcus Januschke gegenüber dem Schöffensenat (Vorsitz: Thea Krasa) über das weitere Vorgehen des Angeklagten. Der 52-Jährige war nämlich nach dem Austausch von Unfreundlichkeiten dem „Langen Peter“, wie der Mann seinerzeit ob seiner Körpergröße in der Szene genannt wurde, nachgelaufen und hatte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter auf den 56-Jährigen eingestochen. Der „Lange Peter“ trug eine vier Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine längere Schnittverletzung am linken Oberschenkel und eine Schnittwunde am Oberarm davon. Er konnte aber - wohl ob seiner körperlichen Überlegenheit - die Angreifer rasch abschütteln, sich losreißen und flüchten.

Tat gefilmt

Die gewalttätigen Szenen wurden allerdings zufälligerweise von einem geparkten Tesla aufgezeichnet. Der Fahrer des Wagens stellte das Video der Polizei zur Verfügung, die sogleich die Beteiligten erkannte und ein Strafverfahren in die Wege leitete.
Der einstige Rotlicht-Boss legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und wollte über seine Vergangenheit ebenso wenig sprechen wie der als Zeuge geladene „Lange Peter“: „Des war früher.“ Jetzt sei er in einer Baufirma tätig und „brav“. Der „Lange Peter“ habe ihn bei der unerwarteten Begegnung auf der Straße allerdings „provoziert“. Es sei zu einer Rangelei gekommen, dann sei es eskaliert: „Wenn zwa Glatzerte z‘sammtreffn, gibt‘s a Problem.“

„I genier mi, dass i jetzt do sitz,“ betonte der Angeklagte, der zuletzt im Dezember 2013 eine von insgesamt vier Vorstrafen ausgefasst hatte. Über seinen Rechtsvertreter Christian Werner hatte der 52-Jährige dem „Langen Peter“ im Vorfeld der Verhandlung von sich aus 10.000 Euro an Schmerzengeld zukommen lassen. Das wurde bei der Strafbemessung mildernd anerkannt. Der Verletzte hatte sich zwei Tage in einem Spital stationär behandeln lassen müssen. „Was war denn das Problem bei der Auseinandersetzung?“, wollte die vorsitzende Richterin von dem Zeugen wissen. „I hab ka Ahnung“, erwiderte der Mann ausweichend. Er sei jedenfalls „nimmer im Milieu“, derzeit beschäftigungslos und an einer Verurteilung des Angeklagten „net interessiert“.

Wer der Mittäter bei der Messerattacke war, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Der „Lange Peter“ behauptete, den Mann nicht erkannt zu haben, der Angeklagte versicherte, er kenne nur dessen Vornamen: „Tito haßt der.“ Er habe ihn wenige Stunden vor der Auseinandersetzung in dem Nachtlokal („A Anziehungspunkt für Leut‘, die in da Fruah net ham wolln“) kennengelernt. (APA)

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