Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Informationsfreiheit: NGOs orten „Verhöhnung der Bevölkerung“

Geschwärzte Akten (hier im Eurofighter U-Ausschuss) soll es künftig seltener geben.
Geschwärzte Akten (hier im Eurofighter U-Ausschuss) soll es künftig seltener geben.Presse / Fabry
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Das Informationsfreiheitsgesetz könne durch andere Bundes- oder Landesgesetze ausgehebelt werden, kritisiert epicenter.works.

Zwei „Sollbruchstellen“ orten Vertreter von NGOs in den aktuellen Plänen für ein Informationsfreiheitsgesetz. So könne etwa das Gesetz durch andere Bundes- oder Landesgesetze ausgehebelt werden, bemängelte epicenter.works-Geschäftsführer Thomas Lohninger bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Außerdem fehle es wegen der fehlenden Möglichkeit für Gerichte, Dokumente auch einzusehen, am Rechtsschutz, so Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit.

Im Paragraph 16 des geplanten Entwurfs sei etwa ein Nachrang des Informationsfreiheitsgesetzes gegenüber anderen Bundes- oder Landesgesetzes festgehalten, so Lohninger. In jedem Materiengesetz könne daher eine Einschränkung festgeschrieben werden. Dabei sollte das Informationsfreiheitsgesetz eigentlich der „Boden“ sein, nicht die „Decke“ und das absolute Minimum darstellen.

So wären etwa Fälle wie die COFAG weiter möglich. „Das war eine bewusste Konstruktion, um Transparenz auszuschließen“, meinte Lohninger. Mit einem einfachen Materiengesetz könne man mit der gegenwärtigen Gesetzesfassung erneut eine „Blackbox“ schaffen. „Das ist wirklich eine Verhöhnung der Bevölkerung.“ Einziger Ausweg wäre dann wieder der aufwendige Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH).

„Richter können nicht entscheiden, ob Datenschutz gerechtfertigt ist“

Zweite Bruchstelle ist für Hametner der Rechtsschutz: Sollten Behörden Informationen verweigern, müssten Bürger den Weg zum Verwaltungsgericht antreten. Allerdings sei im Gesetzesentwurf nicht ausdrücklich vorgesehen, den dortigen Richtern auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme in jene Dokumente zu gewähren, über deren Herausgabe sie zu entscheiden haben.

Zwar sei im Entwurf festgehalten, dass die Behörden den Akt übermitteln müssen. „Die angefragten Informationen sind aber in den seltensten Fällen im Akt“, so Hametner. Das habe man in zahlreichen Verfahren bereits feststellen müssen. Zuletzt habe etwa in einem Verfahren das Gericht aufgetragen, die angefragten Dokumente zu übermitteln - die Stadt Wien habe diese aber nicht vorgelegt, und das Gericht konnte diese Vorlage auch nicht durchsetzen. „Damit können Richter nicht entscheiden, ob der Datenschutz gerechtfertigt oder nur vorgeschoben ist.“

Diese Punkte könnten aber legistisch verhältnismäßig einfach noch geändert werden, meinte Lohninger. Bis zum Beschluss des Gesetzes bleibe noch etwas Zeit, der entsprechende endgültige Entwurf sei auch noch nicht auf der Homepage des Parlaments veröffentlicht.

Grundsätzlich sieht man das geplante Gesetz durchaus positiv - auch wenn mehr möglich gewesen wäre. „Wenn man auf internationale Vorbilder schaut, wird man etwas traurig. Wenn man es mit dem Stand jetzt vergleicht, ist es eine signifikante Verbesserung“, fasste es Hametner zusammen.

„Ohne Informationsfreiheitsgesetz kann es keine Korruptionsbekämpfung und -prävention geben und auch keine Pressefreiheit“, meinte Ursula Bittner von der Initiative Saubere Hände. „Korruption ist immer dann möglich, wenn Politik im Verborgenen betrieben wird.“ Dabei stelle ein Informationsfreiheitsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Prävention dar. „Wenn ich weiß, dass mein Fehlverhalten schneller ans Licht kommt, werde ich mich davor hüten.“ (APA)

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