VfGH sieht legitime zeitliche Grenze für „Ackerboxen“, obwohl die Kunden dort völlig selbstständig einkaufen.
Wien. Der Container kann jederzeit abtransportiert werden, man kann darin einkaufen, ohne Personal zu begegnen. Fünf solche „Ackerboxen“ zum Verkauf von Lebensmitteln betreibt ein Unternehmen in Österreichs Süden. Zwei davon trugen ihm eine Strafe der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau ein: wegen Verstoßes gegen das Öffnungszeitengesetz.
Darf der Selbstbedienungscontainer am Wochenende außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten nicht betrieben werden, wie die BH meinte? Oder ist er bloß ein großer Kaugummiautomat, der rund um die Uhr Münzen schlucken darf?