Unfall

Mit Harndrang in Scheibe zu fliegen ist nicht versichert

Der Versuch, im Bus zum stillen Örtchen zu gelangen, scheiterte.
Der Versuch, im Bus zum stillen Örtchen zu gelangen, scheiterte.Clemens Fabry
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Ein Fahrgast wollte aufs Bus-WC gehen und landete in der Frontscheibe. Das fiel unter Verwendung eines Kfz, daher muss die Versicherung nicht für das Fenster zahlen.

Erst musste er bei dem Vereinsausflug im Bus nur auf die Toilette, dann flog er infolge einer starken Bremsung gegen die Windschutzscheibe, und dann verlangte auch noch der Busunternehmer Schadenersatz für diese. Um auf den Kosten nicht sitzenzubleiben, klagte nun wiederum der Fahrgast seine Privathaftpflichtversicherung. Doch die wollte für die Folgen des missglückten WC-Gangs nicht herangezogen werden.

Denn laut den Versicherungsbedingungen ist „die Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen“ von der Deckung ausgeschlossen. Aber versteht man darunter nur das Lenken von Kfz, oder verwendet man einen Bus bereits dann, wenn man dessen stilles Örtchen aufsuchen möchte? Eine Frage, in der sich die Gerichtsinstanzen nicht einig sein sollten.

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