Tierquälerei

50 Hunde unter erbärmlichen Umständen gehalten: 24 Monate teilbedingt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Imago / Daniel Scharinger
  • Drucken

Die Polizei fand die Tiere in kleinen Zwingern im Keller, unterernährt, verängstigt, in völliger Dunkelheit gehalten. Vor Gericht wurde der angeklagte Hundehalter wegen Tierquälerei, aber auch wegen Drogen-, Waffen- und Dokumentendelikten verurteilt. Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz laufen noch.

Ein 45-Jähriger, der knapp 50 Hunde unter erbärmlichen Umständen gehalten und auch für Hundekämpfe missbraucht haben soll, ist am Montag in Linz zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Bei einer Hausdurchsuchung waren auch große Mengen an Drogen und Waffen sowie Falschgeld und unterdrückte Dokumente gefunden worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz – es wurden auch NS-Devotionalien sichergestellt – laufen noch.

Alles war voller Kot

Bei einer Hausdurchsuchung im Herbst des Vorjahres bot sich den Behörden ein grauenhaftes Bild: Im Keller seines Wohnhauses in Ansfelden (Bezirk Linz-Land) hatte der Mann an die 50 Hunde in viel zu kleine Zwinger gepfercht, es herrschte vollkommene Dunkelheit, alles war voller Kot, die Tiere unterernährt, verängstigt und teils mit Bisswunden übersät, denn sie wurden für Hundekämpfe eingesetzt, zeichnete der Staatsanwalt ein anschauliches Bild von den Zuständen, die man dort vorfand.

Darüber hinaus wurden große Mengen Suchtgift sichergestellt: In einem Gefrierschrank waren mehr als fünf Kilogramm Amphetamin mit einem Straßenverkaufswert von ca. 75.000 Euro versteckt, über 100 Gramm Kokain, Ecstasy-Tabletten, zudem etliche Waffen - Langwaffen, Druckluftgewehre, Pistolen, eine Pumpgun und ein Schalldämpfer, hunderte Patronen, ein Sturmgewehr, Messer etc. - und 112 gefälschte 20-Euro-Banknoten lagerten im Haus. Auch Kfz-Kennzeichen, ein Führerschein und eine E-Card, die nicht dem Angeklagten gehörten, wurden sichergestellt, ebenso NS-Devotionalien.

Angeklagert „bis an die Zähne bewaffnet“

Zu letzteren laufen gegen den 45-Jährigen noch Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz. Er hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen Wiederbetätigung. Vom Landesgericht Wels war er deswegen zu 24 Monaten bedingt verurteilt worden. Im aktuellen Verfahren wurden ihm vorerst aber „nur“ Verstöße gegen das Suchtmittel- und das Waffengesetz, Tierquälerei, Weitergabe und Besitz nachgemachten oder verfälschten Geldes und Urkundenunterdrückung zur Last gelegt. Der 45-Jährige, der - wie er vor Gericht sagte - seit gut drei Jahren keiner Arbeit mehr nachgeht und „von der Mutter lebt“, bekannte sich schuldig.

Der Staatsanwalt sprach von „einem der massivsten Fälle“ von Tierquälerei in den vergangenen Jahren. Zudem müsse man beim Urteil mitbedenken, dass der Angeklagte „bis an die Zähne bewaffnet war“. Das Gericht sprach den Mann im Sinne des Strafantrags schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt. Von den restlichen acht Monaten hat der 45-Jährige bereits fünf in Untersuchungshaft abgesessen. Zudem wurde die Probezeit für die bedingte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz von drei auf fünf Jahre verlängert. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Es ist damit nicht rechtskräftig.

Tierquälerei „50-fach erfüllt“

„Es soll nicht nur bei Ihnen ein spürbarer Eindruck hinterlassen werden, sondern auch in der Gesellschaft“, unterstrich die Richterin den generalpräventiven Aspekt. Sie betonte, dass – auch wenn juristisch gesehen die Drogendelikte die strafsatzbestimmenden sind – der Tatbestand der Tierquälerei nicht nur einmal, „sondern 50-fach erfüllt“ worden sei, ähnlich sei es bei den Waffen, der Unrechtswert der Taten sei in diesem Fall besonders hoch.

Die Pfotenhilfe Lochen und das Wiener Tierschutzhaus, die die verwahrlosten Hunde aufgenommen hatten, hatten sich dem Verfahren mit 5.000 bzw. 8000 Euro als Privatbeteiligte angeschlossen, wurden aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Richterin begründete das damit, dass die vertraglichen Grundlagen unklar seien und sie das Strafverfahren durch weitere Nachforschungen nicht verzögern dürfe. „Dass die Kosten zu erstatten sind, steht außer Zweifel.“

Tiere nur an Einzelplätze zu vergeben

Die Tiere könnten nur auf Einzelplätze vermittelt werden, weil sie trainiert worden seien, aufeinander loszugehen, erklärte Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe. Sie seien aber zu Menschen friedlich, weil sie aufgrund ihrer Vorgeschichte „sehr liebesbedürftig“ seien. Stadlers Einrichtung hatte neun Hunde aufgenommen, vier sind mittlerweile vermittelt. Nach dem Prozess ärgerte sich die Pfotenhilfe via Presseaussendung über ein „schockierend mildes Urteil“ und kündigte an, wegen der Privatbeteiligtenansprüche „auf jeden Fall in Berufung“ zu gehen. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.