Urheberrecht

Die Beatles darf man öfter vergessen

Auch Bilder von einst legen nahe, dass es die Beatles tatsächlich gegeben hat.
Auch Bilder von einst legen nahe, dass es die Beatles tatsächlich gegeben hat.Imago
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Ein Mann klagte, weil ihn der Film „Yesterday“ an sein Skript erinnerte. Doch den Ansatz, dass sich die Welt nicht an die Band erinnert, können laut dem OGH mehrere verfolgen.

„Yesterday, all my troubles seemed so far away.“ In Anlehnung an den Beatles-Klassiker war 2019 der Film „Yesterday“ in die Kinos gekommen, der weltweit 142 Millionen US-Dollar einspielte. Die Komödie dreht sich darum, dass plötzlich kaum noch jemand auf der Welt weiß, dass es die Beatles gegeben hat. Dieser Umstand verhilft einem bisher erfolglosen Musiker zur Karriere, indem er die Lieder der Pilzköpfe als seine eigenen ausgibt. Doch die Idee zu dieser Handlung habe er schon 2011 gehabt, erklärte ein Mann und ging wegen des britischen Films in Österreich vor Gericht.

Sein Werk heißt in Anlehnung an einen anderen Beatles-Song „Here comes the sun“. Der Mann klagte die GmbH, die den Film an den heimischen Kinos vertreibt, wegen Urheberrechtsverletzung. Und auch jene Firma, die hierzulande die Rechte am Verkauf und Verleih des Werks innehat. Aber ist die Idee, dass die Beatles von fast allen vergessen wurden, so genial, dass diese geschützt war?

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