Höchstgericht ortet in Wien den Versuch eines unzulässigen Eingriffs in die Rechtsprechung.
Wien. Richter unterliegen in ihrer Kerntätigkeit, Recht zu sprechen, keinen Weisungen. Das ist ein zentrales Element ihrer Unabhängigkeit; Entscheidungen unterliegen demnach ausschließlich der Kontrolle im Instanzenzug.
Am Landesverwaltungsgericht Wien versuchte der Präsident, Dieter Kolonovits, einer Richterin mittels einer „Mitteilung“ eine Richtung vorzugeben. Vergeblich, wie jetzt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigt.