Jan Böhmermann sah durch eine Werbung mit seinem Bild seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das sei Satire, entschied ein Gericht gegen ihn. Der Imker verwendet die Werbelinie aber nicht mehr.
Es ist ein Streit um Satire und Gegensatire, der den deutschen Moderator Jan Böhmermann und den Imker Rico Heinzig zusammenbrachte. Oder vielleicht besser: gegeneinander aufbrachte. Und mit einem Urteil endete, das der Imker in der „F.A.Z.“ als „eine besondere Genugtuung und Bestätigung“ bezeichnete. Verwenden will er es trotzdem nicht mehr.
Was war passiert? Vergangenen November hatte sich Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ an Imkern wie Heinzig, die Bienenvölker an Firmen vermieten, gerieben. Wegen einer „neuen Form des Greenwashings“, das „Beewashing“ genannt wird und Marketingzwecken diene. Es sehe aus wie Umweltschutz, sei aber ein Business. „Honigbienen am Firmengelände, das sieht einfach geil aus am Nachhaltigkeitsbericht“, so Böhmermann.
Heinzig reagierte auf eine Art, mit der Böhmermann wohl nicht gerechnet hatte: Er brachte einen Honig unter dem Namen „Beewashing Honey“ heraus, den er mit einem Bild Böhmermanns bewarb. Und dem Slogan „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“.
Werbung als Satire erkennbar
Was Böhmermann gar nicht gefiel. Er verklagte den Imker vor dem Dresdner Landgericht, sah durch die Werbung seine Persönlichkeitsrechte verletzt, wie die FAZ berichtete. Das Gericht entschied gegen ihn: Die Aktion des Imkers sei zulässig, sie sei als Satire erkennbar gewesen. Fotos dürften auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, wenn sie gewissen Kriterien genügen und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt würden.
Satire gegen Böhmermann, die dieser nicht sehen will: Das hat freilich eine gewisse Würze. Oder Süße, für manche Nicht-Fans. Heinzig reagierte wie gesagt erfreut. „Beewashing Honey“ hatte er aber schon durch einen Honig mit „Cancel Culture“-Etikett ersetzt. Ein „ juristisch einwandfreies Etikett“, wie es auf der Homepage heißt. Er wolle verhindern, dass Böhmermann „irgendwann einmal im Falle eines Sieges Lizenzgebühren aus dem Verkauf einfordern kann“, sagte er gegenüber der FAZ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red.)