Meldepflicht

Liebe am Arbeitsplatz: Was sagt der Gesetzgeber dazu?

„Unangemessene Liebesbekundungen am Arbeitsplatz können als sexuelle Belästigung betrachtet werden“
„Unangemessene Liebesbekundungen am Arbeitsplatz können als sexuelle Belästigung betrachtet werden“Clemens Fabry
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Der Ort, an dem sich ein Pärchen kennen- und womöglich auch lieben lernt, sollte im Grunde keinen Anlass zur Diskussion geben. Gilt das auch für den (gemeinsamen) Arbeitsplatz? Sind Liebesbeziehungen erlaubt oder können sie verboten werden?

Wo die Liebe sprichwörtlich hinfällt, das kann man bekanntermaßen nicht beeinflussen. So passiert es, dass sie in der wöchentlichen Sitzung, eine Besprechung oder am berühmt-berüchtigten Kopierer aufschlägt. Mit welchen Folgen ist zu rechnen, wenn die beruflichen Mails plötzlich Liebesbotschaften enthalten?

„Da erwerbstätige Personen viel Zeit am Arbeitsplatz verbringen, ist es keine Seltenheit, dass sich unter Arbeitskollegen auch so manche Liebesbeziehung ergeben kann“, weiß Rainer Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung. Obwohl solche Beziehungen die Arbeitsfreude steigern könnten, gibt es beispielsweise in den USA Unternehmen, die sie verbieten. „In Österreich hingegen sind solche Verbote rechtlich unzulässig, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verletzen würden“.

Die Frage, ob die hierarchische Stellung im Betrieb für die rechtliche Beurteilung einer Liebesbeziehung eine Rolle spielt, sei zwar in der Rechtsprechung bisher nicht behandelt worden, in der einschlägigen Fachliteratur gebe es aber eine klare Linie: Die Hierarchieebene in Beziehungen am Arbeitsplatz spielt keine entscheidende Rolle.

Müssen Liebesbeziehungen gemeldet werden?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Meldepflichten für Liebesbeziehungen zwischen Kollegen. Bei möglichen Interessenskonflikten sind Arbeitnehmer dennoch angehalten, den Arbeitgeber zu informieren. „Bei Problemen im Betriebsklima aufgrund von Liebesbeziehungen können Maßnahmen wie Gespräche, Verwarnungen oder sogar Versetzungen in Erwägung gezogen werden. Das Ende einer Liebesbeziehung hat jedoch keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, es sei denn, es beeinträchtigt die Zusammenarbeit“, fügt Birgit Kronberger, CEO vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, hinzu.

Kann die Beziehung zur Kündigung führen?

In Österreich gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit – solange die Kündigung weder gegen die guten Sitten (§ 879 ABGB) noch gegen ein Diskriminierungsverbot (GlbG) verstößt. Außerdem sei auf die Normen des allgemeinen Kündigungsschutzes (§ 105 ArbVG) und des besonderen Kündigungsschutzes bestimmter Personengruppen zu achten. „Wenn keiner dieser Sonderfälle vorliegt, kann der Arbeitgeber ohne Begründung die Kündigung aussprechen“, informiert Kraft.

Probleme können durch Vertrauensunwürdigkeiten oder beharrliche Pflichtverletzungen entstehen. Hier kann unter Umständen eine fristlose Entlassung drohen. „Die Liebesbeziehung zwischen Arbeitskollegen als solche gesehen rechtfertigt aber keinesfalls eine Entlassung. Hierfür müssen immer besondere Begleitumstände – also ein gesetzlicher Entlassungstatbestand – hinzukommen. Zum Beispiel wenn ein Angestellter mit Vorgesetztenfunktion seine Partnerin dienstlich wiederholt und offensichtlich ungerechtfertigt bevorzugen würde“, so Kronberger.

Was passiert, wenn die Liebe nicht erwidert wird?

„Unangemessene Liebesbekundungen am Arbeitsplatz können als sexuelle Belästigung betrachtet werden, was arbeitsrechtliche Konsequenzen und sogar Schadenersatz zur Folge haben kann“, erklärt Kraft abschließend.

Aus der Rechtsprechung lasse sich schlussfolgern: Private Beziehung und Dienstverhältnis sind bei der rechtlichen Beurteilung i.d.R. getrennt zu betrachten. (red/ere)

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