Ein Mann verunglückte am Weg ins Büro am Monowheel. Er wollte kein Kfz nehmen und soll wegen seiner Hände nicht Zweirad fahren. Der OGH sieht trotzdem keinen Arbeitsunfall.
Verunglückt man am Arbeitsweg, hat man das Recht auf Sozialleistungen wie eine Versehrtenrente. Doch wenn man auf einem Monowheel unterwegs war, habe das nichts mehr mit Arbeit zu tun, meinte die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und ließ einen Mann abblitzen.
Tatsächlich gibt es schon Rechtsprechung, laut der man mit diesem Einrad auf eigene Gefahr unterwegs ist – im Unterschied zum klassischen Fahrrad. Der Unternehmer argumentierte im aktuellen Fall die Wahl des Geräts aber mit Umweltschutzgründen und seiner medizinischen Situation. Er leidet seit zehn Jahren an einem Karpaltunnelsyndrom, weswegen es aus neurologischer Sicht sinnvoll sei, Einrad zu fahren. Denn beim Benutzen eines Fahrrads oder E-Bikes müsste der Mann Gefühlsstörungen im Bereich seiner Hände fürchten. Aber reicht das, um ein Monowheel nutzen zu dürfen, oder hätte der Mann motorisiert per Auto oder Bus fahren sollen?