OGH verhilft Vandalismus-Geschädigtem zu Geld.
Wien. „Brauchen S’ a Rechnung?“ Die vielleicht häufigste offiziell nicht gestellte Frage in Österreich ist rechtlich in aller Regel mit Ja zu beantworten. Nun zeigt sich, dass sie in einem speziellen Zusammenhang guten Gewissens verneint werden kann, bevor gezahlt wird.