Streit um UVP-Pflicht

Kahlenberg-Seilbahn: Verfahren geht in nächste Runde

Die Idee einer Seilbahn über die Stadt nimmt Form an, aber vieles ist noch offen.
Die Idee einer Seilbahn über die Stadt nimmt Form an, aber vieles ist noch offen. ZoomVP
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Die Prüfung von Unterlagen für eine mögliche Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg wurde vorerst abgeschlossen.

Zur Frage, ob eine mögliche Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen muss, rückt nun eine Entscheidung näher: Die Stadt Wien bestätigte, die formale Prüfung der Unterlagen im Rahmen des UVP-Feststellungsverfahrens sei vorerst abgeschlossen. Zum Ergebnis der Prüfung wollte sich die zuständige Magistratsabteilung (MA 22) mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht äußern.

„Als nächster Schritt wird nun das Parteiengehör eingeleitet“, teilte ein Sprecher der MA 22 mit. Demnächst bekommen damit alle Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bis damit ein offizieller Bescheid zur UVP-Pflichtigkeit des Projekts vorliegt, könne es darum noch dauern, wurde betont. Parteienstellung haben etwa Projektwerber sowie die Wiener Umweltanwaltschaft. Ein Vetorecht haben die Parteien dabei jedoch nicht.

Bei der Umweltanwaltschaft lagen zuletzt noch keine Unterlagen zu dem Projekt vor. „An unserer skeptischen Haltung zu dem Projekt, hat sich aber nichts geändert“, sagte die Wiener Umweltanwältin Iris Tichelmann. Man rechne jedoch mit einer baldigen Einbeziehung ins Verfahren.

Feststellungsverfahren zu UVP-Pflicht

Das Umweltministerium hatte im Juli vergangenes Jahr ein Feststellungsverfahren bei der Stadt Wien beantragt, „da für das Projekt eine UVP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden kann“, wie es damals geheißen hatte.

Das Thema gilt als Streitfrage unter Gegnern und Befürwortern des viel diskutierten Projekts. Während der Kopf hinter dem Projekt, Unternehmer Hannes Dejaco, damit argumentiert, dass der Flächenverbrauch der Stadtseilbahn keine UVP notwendig mache und auf eine Übergangsregelung für das maßgebliche UVP-Gesetz hinweist, pocht eine Bürgerinitiative auf eine bereits seit dem Jahr 2011 existierende EU-Richtlinie.

Demnach müssen Seilbahnen generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau durchlaufen. Österreich habe die Richtlinie bisher nur lediglich nicht umgesetzt, sagt die Rechtsanwältin der Seilbahn-Gegner, Fiona List. „Es gibt deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich bisher nur UVPs für Gletscherseilbahnen durchführte.“ (APA)

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