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Dichand mahnt „Tagespresse“ ab, „Tagespresse“ mahnt „Heute“ ab

Eva Dichand bei den Salzburger Festspielen 2023
Eva Dichand bei den Salzburger Festspielen 2023IMAGO/Manfred Siebinger
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„Heute“-Herausgeberin Eva Dichand beklagte eine journalistische Hetzjagd, die „Tagespresse“ ahmte sie nach. Und musste dann für ein Foto zahlen. Das Satireportal übt Revanche. Bei „Heute“ spricht man nun von einem „gemeinsamen Commitment zur Unterstützung einer karitativen Einrichtung“.

Obacht bei der Verwendung von Fotos! Zwischen dem Satireportal „Tagespresse“ und der Gratiszeitung „Heute“ bzw. deren Herausgeberin Eva Dichand kam es dieser Tage zu einem Schlagabtausch, der beide Seiten einige tausend Euro kosten dürfte. Was war passiert? Ab Montag schrieb die Herausgeberin in „Heute“ in drei je ganzseitigen Kolumnen unter dem Titel „Dichand am Punkt“ über eine journalistische Hetzjagd, der sie sich ausgesetzt fühlt. Wortwahl und Anschuldigungen waren dabei durchaus scharf.

Für die „Tagespresse“ waren die Texte eine Steilvorlage. Das Satireportal veröffentlichte seinerseites einen Text aus der Perspektive der Medienmacherin, in dem sie die Vorwürfe Dichands wiederholten und dabei deutlich übertrieben. Satire genießt bekanntlich viel Freiheit. Die Frage der Bildrechte weniger: Die „Tagespresse“ hatte ein Foto Dichands von APA Picturedesk gekauft, allerdings „das Kleingedruckte selbstverständlich überlesen“, wie es auf der „Tagespresse“-Website heißt. In diesem war ausdrücklich festgehalten, dass das Foto nur in Zusammenhang mit einer bestimmten Pressekonferenz von 2014 verwendet werden dürfe.

Die „Heute“-Herausgeberin ließ die „Tagespresse“ abmahnen, so die Satireplattform. Sie habe eine Aufforderung von Dichands Anwalt erhalten, das Foto binnen 24 Stunden zu löschen, eine Entschädigung von 1000 Euro zu zahlen und 1728,28 Euro Anwaltskosten zu ersetzen. Dem kam die „Tagespresse“ nach. Statt Dichand ist nun das Konterfei von Barbra Streisand zu sehen – wohl ein Hinweis auf den „Streisand-Effekt“: Die amerikanische Sängerin und Schauspielerin hatte versucht, Schadenersatz für eine Aufnahme ihres Anwesens zu bekommen und dabei den gegenteiligen Effekt erzielt, indem die Information, die sie eigentlich unterdrücken wollte, erst recht bekannt wurde.

„Tagespresse“-Screenshot von „Heute“ kein zulässiges Zitat?

Die „Tagespresse“ will sich nun offenbar revanchieren und geht in die Offensive: Auf „Heute“ erschienen in den Jahren 2021 und 2023 zwei Artikel mit Screenhots der „Tagespresse“-Website, die demnach urheberrechtlich geschützte Fotos enthalten, schreibt die Satireplattform. Für die Verwendung von diesen Screenshots verlangt man nun ebenfalls Geld, und zwar 1000 Euro je Bild (zu spenden an die Sozialeinrichtung Gruft) sowie Anwaltskosten, die sich wie bei Dichand ebenfalls auf exakt 1728,28 Euro belaufen.

Mit dem Screenshot würde „Heute“ über den Rahmen eines zulässigen Zitates weit hinaus gehen, argumentiert „Tagespresse“-Anwalt Thomas Höhne gegenüber der „Presse“. Denn die Zitatenregelung, festgeschrieben im Urheberrecht, sei ziemlich eng gefasst: Ein Zitat diene als Beleg und sei nicht dazu da, eine eigene Leistung zu ersetzen.  

Die Screenshots hat die Gratiszeitung inzwischen ausgetauscht, das Geld dürfte überwiesen sein: ‚Es gibt keine juristische Auseinandersetzung mit den Kollegen der ,Tagespresse‘“, so „Heute“-Chefredakteur Clemens Oistric gegenüber der „Presse“. „Aber ein gemeinsames Commitment zur Unterstützung einer karitativen Einrichtung.“ Bei der Gruft wird man sich freuen. (her)

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