Anti-Corona-Maßnahmen

„Kritischer Polizist“ darf nicht demonstrieren

Die Polizei hat die Einhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen durchzusetzen, wie hier bei einer Demo Ende 2021 in Wien
Die Polizei hat die Einhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen durchzusetzen, wie hier bei einer Demo Ende 2021 in WienFeature: APA/Hans Punz
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Exekutivbeamter in Zivil legte dienstliche Stellung offen. Und gefährdete damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die korrekte Wahrnehmung seiner Aufgaben, entschied der Verwaltungsgerichtshof.

Als an einem Sonntag im Februar 2022 rund tausend Anhänger der MFG-Partei auf dem Linzer Schillerplatz gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der Regierung demonstrierten, waren nicht nur am Rande Polizisten präsent. Zumindest ein Exekutivbeamter fand sich mitten unter den Versammelten: in Zivil, aber trotzdem durch den wie ein Namensschild getragenen Aufkleber „kritischer Polizist“ erkennbar.

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