Verkehr

Höhere Strafen für Raser: Wann künftig das Auto beschlagnahmt (und versteigert) wird

Maßnahme gegen Raser: Mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung werden ab 1. März die Strafen verschärft.
Maßnahme gegen Raser: Mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung werden ab 1. März die Strafen verschärft. Clemens Fabry
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Wer im Ortsgebiet mit mehr als 80 km/h unterwegs ist, dem kann das Auto abgenommen und in weiterer Folge sogar versteigert werden. Experten haben indes laut ÖAMTC rechtliche Bedenken: Die Novelle könnte gesetzeswidrig sein.

In wenigen Tagen, ab 1. März, werden die Strafen für Raser verschärft: Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann dann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.

Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind laut ÖAMTC Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich

Fährt der Raser ein Auto, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

ÖAMTC hat rechtliche Bedenken

Der ÖAMTC bezweifelte indes die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, sagt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von Rechtsprofessorinnen und -professoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

„Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen. (APA)

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