Besitzerin einer Erdgeschoßwohnung ließ Mauer zum Nachbargarten aufstellen und stieß sich an Veränderungen nebenan. Ihre Klage war aber rechtsmissbräuchlich.
Wien. Die Größe eines Gartens korreliert nicht zwangsläufig mit der Energie, mit der seine Grenzen verteidigt werden. Sogar eine gegen null tendierende Beeinträchtigung kann mit enormem Aufwand bekämpft werden. Das zeigt ein Fall in einem Eigentumswohnhaus in Wien Donaustadt, zu deren Erdgeschoßwohnungen 70-Quadratmeter-Gärten gehören. Eine Wohnungseigentümerin hatte eine Mauer an der Grenze zu den Nachbarn, einem Ehepaar, aufstellen lassen. Der Streit darum verschlang mehr als 20.000 Euro – für nichts.