Höchstrichter geben Unterlassungsklage gegen den Hersteller des Getränks Gröbi statt.
Eine Abbildung verschiedener Beeren ist am Etikett zu sehen. Dazu kommen Werbeaussagen wie „Die beliebtesten Waldbeeren im herrlich-schmackhaften Mix“ oder „Den Geschmack heimischer Früchte von Brombeere bis Erdbeere vereint Gröbi mit herrlich spritzigem Wasser aus eigener Quelle“. Bloß enthält das so angepriesene Getränk „Gröbi Waldbeere“ weder Beeren noch Aromen dieser Früchte. Und das hat nun Folgen.