Prozess

Messerattacke auf Taxilenker in NÖ: 19 Jahre Haft und Einweisung

Der Angeklagte, im Rahmen des Prozesses am Dienstag, 5. März 2024, im Landesgericht in Wiener Neustadt.
Der Angeklagte, im Rahmen des Prozesses am Dienstag, 5. März 2024, im Landesgericht in Wiener Neustadt.APA / APA / Sophia Killinger
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Ein 28-Jähriger wurde unter anderem wegen versuchten Mordes und schweren Raubes schuldig
gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach einem brutalen Messerangriff auf einen Taxifahrer im September 2023 in Breitenfurt (Bezirk Mödling) ist ein 28-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der Angeklagte soll das Opfer durch eine Vielzahl an Stichen schwer verletzt haben, er wurde u.a. wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der in Tschetschenien geborene Beschuldigte soll am 11. September 2023 in den frühen Morgenstunden während der Fahrt „unvermittelt“ mit einem Klappmesser von hinten auf den Taxilenker eingestochen haben. Der damals 49-Jährige war daraufhin aus dem Fahrzeug gesprungen und hatte die Tür zugehalten, um den Angreifer am Aussteigen zu hindern. Der 28-Jährige verließ den Wagen auf der anderen Seite, es folgte ein Kampf hinter dem Auto. Dabei soll der Angeklagte auch ein Stanleymesser gezückt haben.

Angeklagter bekennt sich schuldig

Der Lenker schaffte es dann wieder zurück in den Wagen und fuhr los. Der 28-Jährige soll durch das offene Fenster weiter zugestochen haben. Der Pkw kam von der Straße und blieb seitlich im Graben liegen. Der Beschuldigte soll nachgelaufen sein und den türkischstämmigen Chauffeur nochmals mit Pfefferspray besprüht haben. Dann kletterte der Angeklagte in den Wagen und raubte den Rucksack des Lenkers, in dem sich u.a. Zigaretten und eine Getränkedose befanden. Das Opfer konnte den Notrufknopf drücken, es wurde blutüberströmt zurückgelassen. „Ich habe gedacht, ich sterbe“, sagte der Mann. Dann habe er das Bewusstsein verloren. Der schwer verletzte 49-Jährige wurde in ein Wiener Spital eingeliefert.

Der 28-Jährige bekannte sich in der Geschworenenverhandlung zu allen Vorwürfen schuldig. In der Nacht der Tat habe er zwei Messer, einen Pfefferspray, einen Schlagring und einen Handbohrer in eine Tasche gepackt und die Wohnung verlassen, erzählte er. Beim Heimweg von einem Spaziergang im Wald habe er in Mödling beschlossen, einen Taxilenker auszurauben.

Während der Fahrt von Mödling nach Breitenfurt habe er sich zunächst mit dem Chauffeur unterhalten, dann „habe ich ein Messer herausgenommen und ein paar Mal von hinten zugestochen“, schilderte der 28-Jährige den Beginn des Angriffs: „Ich konnte mich nicht kontrollieren.“ Als sich der Lenker schließlich schwer verletzt im Auto befand und der Angeklagte Sirenen hörte, machte er sich aus dem Staub: „Ich dachte, er ist schon tot.“ Sein Handy blieb im Auto zurück. Der 28-Jährige aus Wien - seine Staatsangehörigkeit ist ungeklärt - wurde zwei Tage nach der Tat in Mödling festgenommen. Als Motiv nannte er am Dienstag nach mehrmaligem Nachfragen Geldmangel.

Persönlichkeitsstörung, aber zurechnungsfähig

Laut einem Gutachten des Psychiaters Manfred Walzl leidet der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, ist aber zurechnungsfähig. Neuerliche Taten bis hin zum Mord seien zu befürchten.

Der Taxifahrer erlitt laut Gutachter Wolfgang Denk um die 35 Stich- und Schnittwunden. Das Opfer leidet der Privatbeteiligtenvertreterin zufolge nach wie vor an den psychischen und körperlichen Folgen des Angriffs. Seinen Beruf werde er nicht mehr ausüben können. Laut Walzl leidet das Opfer an einer Anpassungsstörung.

Schuldig gesprochen wurde der 28-Jährige in der Geschworenenverhandlung auch wegen schweren Raubes, Sachbeschädigung und wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz. Dem Opfer wurden 14.722 Euro zugesprochen. Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung der Versuch und das Geständnis aus. Erschwerend war u.a. die „äußerst brutale und heimtückische Vorgehensweise“, sagte die vorsitzende Richterin Birgit Borns. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA)

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