Der Oberste Gerichtshof hat die bedingte Haftstrafe, die gegen die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin verhängt worden ist, bestätigt. Allerdings wurde die Strafhöhe von 15 Monaten auf zehn Monate herabgesetzt. Karmasin und ihr Anwalt hatten eine 193 Seiten starke Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Im Studio der „Presse“ analysiert Manfred Seeh die Entscheidung des OGH.
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