Urteil

Joggerin totgebissen: Teilbedingte Haftstrafe für Hundezüchterin

An jener Stelle in Naarn, an der die Joggerin getötet wurde, wurden Kerzen und Blumen niedergelegt.
An jener Stelle in Naarn, an der die Joggerin getötet wurde, wurden Kerzen und Blumen niedergelegt. APA / Team Fotokerschi / Kerschbaummay
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Der Schuldspruch – 15 Monate teilbedingt – erfolgte wegen grob fahrlässiger Tötung, das Urteil ist rechtskräftig. Die Angeklagte habe über drei American Staffordshire Terrier keine „ausreichende Kontrolle“ gehabt. Sie zeigte sich umfassend geständig.

Eine 38-Jährige ist am Donnerstag in Linz rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt verurteilt worden, weil drei ihrer Hunde im Oktober 2023 während eines Spaziergangs eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) totgebissen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Züchterin Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung eingebracht. Die Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab: „Ich übernehme die volle Verantwortung.“

Ihr sei es auf „tragische Weise nicht gelungen“, die Kontrolle über die Tiere jederzeit zu behalten. Sie könne das Unglück nicht ungeschehen machen, bat sie „aufrichtig um Entschuldigung“ und sprach den Hinterbliebenen ihre „tiefes Beileid“ aus, verlas die Angeklagte im bis auf den letzten Sitz belegten Schwurgerichtssaal eine Stellungnahme. Fragen wollte sie nicht beantworten. Auch Zeugen wurden keine gehört.

Seine Mandantin sei nach wie vor „sehr bestürzt“ über das, was am 2. Oktober passierte. Der Verteidiger beschrieb sie als eine „sehr verantwortungsvolle Hundehalterin“.

Angeklagte habe sich „überschätzt“

Die Staatsanwältin hatte hingegen der Halterin vorgeworfen, dass sich diese selbst „überschätzt“ habe. Tatsächlich konnte sie die drei, insgesamt 72 Kilo schweren Tiere nicht halten, meinte die Anklägerin. Diese Annahme sei „rein illusorisch“ gewesen. Zu keiner Zeit sei sie in der Lage gewesen, das Zuggewicht der „gefährlichen Hunde“ halten zu können, wozu sie aber jederzeit in der Lage hätte sein müssen.

Der Anwalt der Hinterbliebenen forderte Teilschmerzensgelder von jeweils 20.000 Euro für Witwer und Sohn, was sie vom Einzelrichter zugesprochen bekamen. Die „bestialische“ Art und Weise, wie die Frau zu Tode gekommen sei, würde man nicht einmal seinem Feind wünschen, meinte er.

Hunde inzwischen eingeschläfert

Am 2. Oktober war die 60-Jährige beim Joggen von drei American Staffordshire Terrier angefallen worden. Die Angeklagte war mit dem - inzwischen eingeschläferten - Rüden sowie zwei weiteren Hündinnen auf einem Feldweg unterwegs, als sie plötzlich von dem männlichen Tier niedergerissen wurde. Als die Halterin wieder aufblickte, sah sie, dass alle drei Tiere bei der Sportlerin waren. Den Angriff habe die Züchterin nicht mehr abwehren können. Die Joggerin überlebte die Hundeattacke nicht. Sie erlitt tödliche Bisswunden in Kopf- Hals und Nackenbereich.

Die tödliche Bissattacke war auch Anlass in Oberösterreich eine Verschärfung das Hundehaltegesetz in Angriff zu nehmen. Auf eine entsprechende Novelle haben sich im Unterausschuss bereits die Landtagsparteien verständigt. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht gebe. Für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu zulegen wollen, gelte laut den beabsichtigten Vorschriften eine „erhöhte Ausbildungserfordernis“.

Alltagstauglichkeitsprüfung

Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen. Konkret hieße dies, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis - sechs Stunden für kleine Hunde - auch einen Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, absolvieren müssen. Dabei wird das Verhalten von Hund und Herrchen/Frauchen in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Zudem ist beabsichtigt, Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden zu geben. (APA)

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