Der Oberste Gerichtshof (OGH) untersagt eine Kampagne, die mit der alleinigen Kompetenz der Ärzte warb, Gesundheitsfragen zu beantworten und Medikamente auszugeben.
„Meine Gesundheit beginnt bei meiner Ärztin, meinem Arzt. Und nirgendwo sonst.“ Mit diesem Spruch warb die Ärztekammer in einer Kampagne in Zeitungen und im Fernsehen für ihre Mitglieder. Ein anderes Sujet zeigte – wenn auch sprachlich unelegant – noch deutlicher, welche Konkurrenz mit der Aktion offenbar abgewehrt werden sollten: „Meine Medikamente will ich von meiner Ärztin, meinem Arzt. Und nirgendwo sonst.“