Höchstgericht

Kein Fitnessstudio mehr mit faulen Tricks

Ein Betreiber musste aufgeben
Ein Betreiber musste aufgebenFeature: IMAGO/Peter Scholl
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Dem Betreiber wurde wegen Strafurteilen die Gewerbeberechtigung entzogen.

Wien. Worauf kommt es bei der Gesamtbetrachtung für eine Wohlverhaltensprognose an, wenn ein Entzug der Gewerbeberechtigung im Raum steht? Das wollte der Betreiber eines Fitnessstudios vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wissen. Besser gesagt: ein ehemaliger Betreiber, denn die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten und das Landesverwaltungsgericht hatten pro Entziehung entschieden.

Grund waren drei rechtskräftige und noch nicht getilgte Strafurteilte: wegen wiederholter Urkundenfälschungen, versuchten schweren Betrugs und versuchter Vortäuschung einer Straftat. All das hatte der Täter begangen, um einen Ausweg aus Geldnöten mit seinem Unternehmen zu finden. Der VwGH (Ra 2024/04/0006) hatte nichts dagegen einzuwenden, dass Behörde und Gericht deshalb die erforderliche Zuverlässigkeit als nicht mehr gegeben angesehen hatten. (kom)

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