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Urteil im Fall Machetenmord erwartet: Was bisher geschah

Einer der vier Anklagten wird beim Prozessauftakt in den großen Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht Wien geführt.
Einer der vier Anklagten wird beim Prozessauftakt in den großen Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht Wien geführt.APA obias Steinmaurer
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Im Prozess rund um den Machetenmord soll die Geschworenen heute ein Urteil finden. Auf der Anklagebank sitzen vier Männer zwischen 21 und 29 Jahren, die den Mann „regelrecht zerhackt“ haben sollen.

Es ist eines der brutalsten Verbrechen, die zuletzt in Wien stattgefunden haben. Der sogenannte Machetenmord, bei dem vier Männer in der Nacht auf den 20. April 2023 den 31-jährigen Djafaar H. bei der U-Bahnstation Jägerstraße mit einer 70 Zentimeter langen Machete und mehreren Messern vorsätzlich getötet haben sollen. „Für das, was ich Ihnen erzählen werde, werden Sie einen starken Magen brauchen“, warnte Staatsanwältin Iris Helm die Geschworenen am 8. März zum Prozessauftakt. Das Opfer sei „regelrecht zerhackt“ worden.

Der Anklage zufolge wurde Djafaar H. nach gezielt in eine tödliche Falle gelockt und getötet. „Alle vier Angeklagten haben diesen schrecklichen, brutalen und furchtbar blutigen Mord geplant und gemeinsam begangen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Das Opfer sei infolge einer mehrfachen Durchtrennung der Schlagader und aufgrund des starken Blutverlusts, der zu einem Herz-Kreislauf-Versagen führte, gestorben. „Die Klinge der Machete ist im Wadenbein des Opfers stecken geblieben“.

Unstimmigkeit bei Drogen-Abrechnung

Die vier Angeklagten im Alter von 21, 22, 25 und 29 Jahren kannten das Opfer seit längerem. Alle fünf stammen bzw. stammten aus Constantine, mit knapp 450.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Algeriens, und hatten mangels beruflicher Perspektiven ihre Heimat Richtung Europa verlassen. Djafaar H. war laut Anklageschrift in eine länderübergreifende Suchtgiftorganisation eingebunden. Drei Angeklagte sollen für ihn in Wien als sogenannte Streetrunner gearbeitet und Drogen verkauft haben. Bei der Abrechnung soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein, die Beschuldigten - vor allem der 22-Jährige - fühlten sich übers Ohr gehauen und kamen laut Anklageschrift „überein, ihre Probleme mit Djafaar H. endgültig gewaltsam zu lösen“.

Vor den Geschworenen bekannte sich nur der 22-jährige Mann schuldig. Er nahm die Tat auf sich und versuchte, die Mitangeklagten zu entlasten. Seine Anwältin Elisabeth Mace erklärte den Zustand des 22-Jährigen, als dieser mit einer Machete über das Opfer herfiel: „Mein Mandant war sehr geladen und aufgeregt, dann ist er explodiert.“

In den Donaukanal gesprungen

Auch nach der Tat ging es spektakulär zu. Einer der Männer sprang in den Donaukanal. Er konnte von der Polizei aus dem Wasser gefischt werden. Die anderen drei setzten sich nach Frankreich ab. Zwei Männer wurden im Juni, ein Mann im Oktober des Vorjahres aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und in der Folge an Österreich ausgeliefert.

Vergangenen Freitag wurde dann der 29-Jährige, der in den Donaukanal gesprungen ist, befragt. Der behauptete nun in seiner Beschuldigteneinvernahme, er habe sich zufällig am Tatort befunden. Er sei nur deshalb davongelaufen und ins Wasser gesprungen, als die Polizei anrückte, weil er fremdenrechtliche Konsequenzen befürchtete: Gegen ihn bestand ein aufrechtes Aufenthaltsverbot. Der 29-Jährige war am Tag der Tat aus Frankreich angereist, nachdem ihn laut Staatsanwaltschaft die Mitangeklagten darum gebeten hatten.

Am Tag der Tat angereist

Das stellte der Mann in Abrede. Er habe sich in Österreich eine Arbeit suchen wollen: „Ich habe in Frankreich von 8.00 Uhr bis Mitternacht gearbeitet und dafür nur 40 Euro bekommen.“ In Wien habe er sich bessere Verdienstmöglichkeiten erhofft. Djafaar H. habe er gekannt, mit diesem aber keine Schwierigkeiten gehabt, obwohl dieser „ein schwieriger Mensch“ gewesen sei.

Die Urteile für die Männer sollen heute, Dienstag, fallen. Den Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haftstrafen. (kb, m.s., win, APA)

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