Begehrt

Shopper verklagen Hermès, weil sie Birkin-Tasche nicht kaufen konnten

Taschen von Hermès (im Bild links), sind sehr begehrt. (Symbolbild).
Taschen von Hermès (im Bild links), sind sehr begehrt. (Symbolbild). IMAGO/xphotolimex
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Um eine Birkin-Bag zu kaufen, braucht man mehr als das nötige Kleingeld. Zwei Kalifornier, denen keine Tasche verkauft wurde, klagen das Luxusmodehaus nun.

Wer eine der begehrten Birkin Bags von Hermès sein Eigen nennen will, der braucht nicht nur das nötige Kleingeld, sondern auch ein gutes Verhältnis zum Verkäufer, das sich durch regelmäßig getätigte Einkäufe, der sogenannten Kaufhistorie, aufbaut.

Diese Vorgehensweise wollen sich zwei zahlungskräftige Kunden - die Taschen kosten mehrere tausend Euro aufwärts - in Kalifornien jedoch nicht gefallen lassen und verklagen das Luxusmodehaus. Der Grund: Hermès verstoße gegen das Kartellrecht, indem der Verkauf eines Artikels an einen anderen gebunden sei.

Sowohl Tina Cavalleri als auch Mark Glinoga sollen mehrfach versucht haben, eine Birkin-Tasche zu kaufen und sollen mit dem Verweis auf die Kaufhistorie abgewiesen worden sein. Wie Cavalleri der Zeitschrift „Time“ erklärt, konnte sie die Tasche nicht kaufen, da diese nur an „Kunden verkauft wird, die unser Geschäft konsequent unterstützen.“ Auch der zweite Kläger wurde darauf hingewiesen, „dass er noch andere Artikel und Accessoires kaufen müsse.“

In der Klage heißt es, dass die Verkäufer für die Birkin-Taschen keine Provision erhalten würden, wohl aber für den Verkauf der Zusatzprodukte. So würden sie mit den Handtaschen die Verbraucher zum Kauf von Zusatzprodukten zwingen. Die Kläger fordern Schadensersatz und eine gerichtliche Anordnung um die angeblich wettbewerbswidrigen Praktiken zu unterlassen.

>>> „Time“

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