Ermittlungen

Drei Sexarbeiterinnen getötet: Täter hatte „kein religiöses Motiv“

Drei Frauen sind am 23. Februar in einem Bordell in Wien-Brigittenau tot aufgefunden worden. Im Bild: Kerzen und Blumen vor der polizeilich versiegelten Eingangstür am Tatort.
Drei Frauen sind am 23. Februar in einem Bordell in Wien-Brigittenau tot aufgefunden worden. Im Bild: Kerzen und Blumen vor der polizeilich versiegelten Eingangstür am Tatort.APA / Max Slovencik
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Der 27-Jährige hat die drei Frauen im Februar in einem Bordell mit massiver Gewalt erstochen. Allerdings steht laut Staatsanwaltschaft Wien eine „psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum“. Ob Zurechnungsunfähigkeit vorliegt, muss nun ein psychiatrisches Gutachten klären.

Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien hat am Donnerstag vor Medienvertreterinnen und -vertretern zum Fall der drei am 23. Februar in einem Asia Studio in der Brigittenau getöteten Sexarbeiterinnen Stellung bezogen. „Wir gehen nicht von einem religiösen Motiv aus“, sagte Behördensprecherin Nina Bussek. Es stehe „eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum“, wobei diese Frage ein Sachverständigengutachten klären wird, wie Bussek erläuterte.

Von der Expertise hängt zum einen ab, ob der 27-Jährige, der die drei Frauen mit massiver Gewalt erstochen haben soll, im Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig war. Weiters muss der psychiatrische Sachverständige beurteilen, ob von dem Mann eine Gefahr ausgeht, was eine Grundvoraussetzung wäre, um ihn gemäß § 21 Absatz 1 StGB in einem sogenannten forensisch-therapeutischen Zentrum und somit im Maßnahmenvollzug unterzubringen.

Identität von einem Opfer noch unklar

Was die Opfer betrifft, steht mittlerweile die Identität von zwei Getöteten fest. „Es handelt sich um eine österreichische und eine chinesische Staatsbürgerin“, legte Bussek dar. Altersangaben wollte sie keine machen. Das dritte Opfer dürfte sich illegal in Österreich aufgehalten haben - die Identität dieser Frau ist nach wie vor unklar. Alle drei Frauen wurden „mit mehreren Messerstichen getötet“, meinte Bussek unter Berufung auf das abschließende Obduktionsergebnis.

Philipp Springer (Kanzlei Lessiak & Partner), der Rechtsvertreter des 27-Jährigen, hatte seinen Mandanten gegenüber der APA schon Ende Februar als „psychisch kranken Menschen“ bezeichnet. Diese Einschätzung dürfte ein Bruder des aus Afghanistan stammenden Mannes stützen, der sich den mit dem Fall befassten Stellen auf dem Weg der Videotelefonie als Auskunftsperson zur Verfügung gestellt hat. Aus seinen Angaben soll hervorgehen, dass sich bei dem 27-Jährigen schon vor seiner Flucht nach Europa psychische Auffälligkeiten gezeigt haben. (APA)

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