Verwaltungsgerichtshof

Rauchverbot gilt auch in geschlossenen Lokalen

So soll es sein, in allen Lokalen, in sämtlichen für Gäste zugänglichen Räumen, rund um die Uhr.
So soll es sein, in allen Lokalen, in sämtlichen für Gäste zugänglichen Räumen, rund um die Uhr.APA/DPA/Gero Breloer
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Der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof korrigiert den Freispruch für einen Gastwirt, der zu Silvester 2021 nach der Sperrstunde Shishas erlaubt hatte.

Wien. Wir schreiben den 31. Dezember 2021. Anders als ein Jahr zuvor, als wegen Corona ein kompletter Lockdown galt, und zu Silvester 2022, den man wieder in Freiheit wird feiern können, gilt in Lokalen 22 Uhr als Sperrstunde.

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