Verbraucherschutz

AUA-Streik: Verbraucherschützer empfehlen Kontaktaufnahme mit Fluglinie

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte empfiehlt betroffenen Passagieren, denen keine alternative Beförderung proaktiv angeboten wird, unbedingt im ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte empfiehlt betroffenen Passagieren, denen keine alternative Beförderung proaktiv angeboten wird, unbedingt im ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen.APA / APA / Robert Jaeger
  • Drucken

Zwar sollte sich die Fluglinie grundsätzlich proaktiv melden, die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
empfiehlt betroffenen Passagieren aber auch, sich selbst bei der Airline zu melden, bevor eigenständig Buchungen getätigt werden.

Bei Flugstreichungen, wie sie bei der AUA streikdrohungsbedingt am Donnerstag und Freitag nun fix sind, handelt es sich um Annullierungen. Fluggäste haben dann laut der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises, Rückflug zum ersten Abflugort zum ehestmöglichen Zeitpunkt oder alternativer Beförderung zur Destination unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Auch monetäre Entschädigungen sind möglich.

Möglich wäre auch noch eine alternative Beförderung zum Ziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. Die apf empfiehlt auf ihrer Homepage betroffenen Passagieren, denen keine alternative Beförderung proaktiv angeboten wird, unbedingt im ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, bevor eigenständig Buchungen getätigt werden. So hat die Fluglinie dann sicher die Kontaktdaten und kann umgekehrt besser informieren.

AUA will proaktiv informieren

Grundsätzlich will die AUA selbst proaktiv informieren, wie sie am Dienstag bekräftigte. Auf ihrer Homepage bietet die Airline bereits seit gestern betroffenen Kunden bereits eine einmalige, kostenlose Umbuchung oder Stornierung ihres Fluges an. Generell müsse die Airline bei annullierten Flügen einen Ersatztransport anbieten und „den Vertrag mir gegenüber erfüllen“, sagte auch Gabriele Zgubic, Leiterin Konsumentenpolitik bei der Arbeiterkammer Wien, am Montagabend in der „Zeit im Bild“ des ORF.

Müsste letztlich tatsächlich selbst eine alternative Beförderung organisiert und bezahlt werden, empfiehlt die apf, unbedingt Rechnungen und Belege aufzubewahren und die Kosten möglichst gering zu halten. Das gilt auch, wenn eine Übernachtung nötig werden sollte.

Nun war der mögliche Streik für Passagiere und die AUA Tage im Voraus bekannt. Am Dienstag folgten die Streichungen. Auch wenn der Streik aus Sicht der Gewerkschaft noch abwendbar wäre, die Airline braucht Vorlaufzeit.

Ausgleichszahlungen bis 600 Euro möglich

Auf die Frage im Ö1-„Mittagsjournal“ vom Samstag, ob man davon ausgehen könne, dass Austrian das nun alles bewältigen könne, sagte Robert Kogler von der apf: „Das ist ein bisschen schwierig für uns zu beurteilen.“ Man solle sich an die AUA wenden. Wenn man sechs Wochen lang nichts höre, oder nicht damit zufrieden sei, was man höre, dann solle man sich an die apf wenden.

Unabhängig von welcher der oben genannten Optionen man sich als von Annullierungen betroffener Passagier oder Passagierin entscheide, stehe einem womöglich auch eine Ausgleichszahlung, eine Entschädigung zu, so Kogler. Diese belaufe sich auf 250 bis 600 Euro pro Flug und pro Person. Grundsätzlich sei die Fluglinie zuständig, sich um die Fluggäste zu kümmern, wenn es Annullierungen gibt. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.