Feldkirch

Junge Frau in Vorarlberg erwürgt: 27-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob nach zwei Jahren Ermittlung Anklage.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob nach zwei Jahren Ermittlung Anklage.imago stock&people
  • Drucken

Der Mann soll die Bekannte im Zuge eines Streits getötet haben. Mit einem zweiten legte er sie dann offenbar in einem Riedgraben in Lustenau ab.

Nach zwei Jahre andauernden Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch im Fall der Tötung einer damals 30-Jährigen nun Anklage erhoben. Ein heute 27 Jahre alter Mann wird sich wegen Mordes vor einem Geschworenengericht in Feldkirch verantworten müssen, ein 21-Jähriger wegen der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung. Die Anklage ist laut Landesgericht Feldkirch noch nicht rechtskräftig, folglich gibt es auch noch keinen Verhandlungstermin.

Der Fall schlug hohe Wellen: Die beiden Männer und die Frau waren miteinander bekannt und wollten am 4. März 2022 eine „Partynacht“ miteinander verbringen. Doch entbrannte in der Wohnung des 21-Jährigen in Lustenau ein Streit, angeblich ging es dabei um Schulden. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der 27-Jährige die Frau erwürgt haben. Anschließend luden die beiden Männer den toten Körper der Frau in ein Auto, letztlich wurde die Leiche in einem Riedgraben in Lustenau abgelegt. Dort wurde die tote Frau entdeckt, nachdem ihr Vater zuvor eine Vermisstenanzeige eingebracht hatte.

Lebenslange Haft droht

Während der 27-Jährige seit zwei Jahren in der Justizanstalt sitzt, wurde der 21-Jährige im Mai 2022 aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hatte glaubhaft gemacht, dass der 27-Jährige die Frau ohne sein Zutun umgebracht habe. Der 27-Jährige bestreitet das und schiebt die Schuld auf den Jüngeren. Deshalb ist der 27-Jährige auch wegen Verleumdung angeklagt. Beiden Beschuldigten wird außerdem das Vergehen der Störung der Totenruhe zur Last gelegt.

Nach Angaben von Dietmar Nußbaumer, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch, droht dem 27-Jährigen im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder eine lebenslange Haftstrafe. Der 21-Jährige könnte bis zu zwei Jahren in Haft verbringen müssen. Es gelte die Unschuldsvermutung, stellte Nußbaumer in seiner Aussendung am Donnerstag fest.

Dass der 27-Jährige überhaupt noch in U-Haft sitzt - diese ist in Österreich grundsätzlich auf die Dauer von zwei Jahren beschränkt - ist seinen offenen Verwaltungsstrafen geschuldet, die eine Verlängerung um zwei Monate zuließen. Die lange Ermittlungsdauer ergab sich unter anderem aus dem Umstand, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA bezüglich der damaligen Social-Media-Aktivitäten des 27-Jährigen gestellt wurde. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.