Prozess

Ehefrau niedergestochen: Mann in Salzburg zu 20 Jahren Haft verurteilt

Der Somalier wurde von den Geschworenen einstimmig für schuldig befunden.
Der Somalier wurde von den Geschworenen einstimmig für schuldig befunden.IMAGO/Revierfoto
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Der 53-Jährige stach 13 Mal auf die Frau ein, sie überlebte schwer verletzt. Hintergrund dürfte deren Wunsch gewesen sein, sich zu trennen. Der Mann bestreitet einen Tötungsvorsatz.

Ein 53-jähriger Familienvater ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Laut Anklage stach er am 6. Oktober 2023 zumindest 13 Mal mit einem Küchenmesser auf seine Ehefrau ein. Der Beschuldigte gestand die Tat, sein Anwalt ortete aber einen versuchten Totschlag.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger des Angeklagten Rechtsmittel angemeldet und die Staatsanwältin keine Erklärung abgeben hat. Der Geschworenen befanden ihn einstimmig für schuldig.

Staatsanwältin Ricarda Eder hat am ersten Prozesstag im Februar von einem „versuchten Femizid“ gesprochen. Das Opfer habe sich im Juni 2023 eine Trennung gewünscht, doch aufgrund fehlender Akzeptanz des Angeklagten habe dieser Wunsch schließlich in einem Blutbad geendet. Die von ihm getrennt lebende Mutter der gemeinsamen neun Kinder begleitete gerade zwei ihrer Sprösslinge zu einer Kinderbetreuungsstätte.

Lebensbedrohlich verletzt

Die Ermittlungen haben ergeben, dass der bisher unbescholtene Somalier seine 43-jährige Frau in der Früh auf dem Weg zur Kinderbetreuungsstätte zunächst überreden wollte, wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren zu dürfen. Es bestand zu diesem Zeitpunkt bereits ein aufrechtes Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn. Denn er soll seine Frau im September 2023 körperlich attackiert und dann in weiterer Folge noch am Telefon gefährlich bedroht und genötigt haben.

Als die Frau seiner Forderung nach einer Rückkehr in die Wohnung am 6. Oktober nicht zustimmte, zog der Mann auf dem Gehsteig neben einer stark frequentierten Straße vor der Kinderbetreuungsstätte das Messer mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern aus der Hosentasche. Er stach ihr in den Bauch, in die Brust, ins Gesicht und in die Arme.

Die Frau erlitt eine lebensbedrohliche Stichverletzung. Wäre eine mutige Zeugin nicht eingeschritten und die Polizei nicht zufällig gleich zur Stelle gewesen, wäre die Mutter von neun Kindern jetzt nicht mehr am Leben, betonte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe beschlossen, sie zu töten, „eine Spontanentscheidung ist ausgeschlossen“. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem 53-Jährigen zur Tatzeit eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit.

Tötungsvorsatz bestritten

Der seit 2012 in Salzburg lebende Beschuldigte, der seit 19 Jahren mit dem Opfer verheiratet ist, bestritt bei dem Prozess allerdings einen Tötungsvorsatz. „Ich gebe zu, dass ich die Tat begangen habe. Bis heute weiß ich nicht, wo genau ich sie gestochen habe. Warum ich das gemacht habe, kann ich mir nicht erklären“, sagte er zur vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes. „Mir ging es nur um meine Kinder. Ich wollte nach Hause zurückkehren.“

Der Angeklagte habe sich in einer Lebenskrise befunden, sagte sein Verteidiger Christoph Hirsch. „Er war ohne Job, die Frau hat über seine Kinder verfügt, und er hatte keinen fixen Ort zum Schlafen.“ Der Mann sei seinem Wunsch nachgejagt, das alles wieder zu richten. Die Tat sei in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung erfolgt. Es handle sich nicht um einen versuchten Mord, sondern um einen versuchten Totschlag. Die Tat sei in einer emotionalen Ausnahmesituation, in einer Art Blutrausch begangen worden. Was die Vorfälle vor der Messerattacke betreffe, so bekenne sich der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht aber zu einer gefährlichen Drohung und schweren Nötigung für schuldig. (APA)

Hilfe und Unterstützung für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und BeratungGewaltschutzzentren Österreich

Tel: 0800 / 700 217

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

·        www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)

·        www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)

·        www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.

Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring

www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.

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