Prozess

Ex-Partnerin in Strasshof getötet: Mann zu lebenslanger Haft verurteilt

Einsatzkräfte am Tatort in Strasshof an der Nordbahn im Oktober des Vorjahres.
Einsatzkräfte am Tatort in Strasshof an der Nordbahn im Oktober des Vorjahres.APA / APA / Florian Wieser
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Zum Motiv sagte der Schwede nur wenig. Er soll die Frau bereits vorher geschlagen haben. Gegen ihn bestand bereits ein Betretungs- und Annäherungsverbot.

Ein 35-Jähriger ist am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin (33) im vergangenen Oktober in Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) erschossen haben. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte vom Geschworenengericht auch wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 35-Jährige sei „gezielt vorgegangen“, betonte die vorsitzende Richterin. Er habe seine Ex-Partnerin aus nächster Nähe erschossen, es sei „ein Mord, fast eine Hinrichtung“ gewesen. „Sie haben sie schuldig gemacht dafür, dass sie Ihnen die Kinder weggenommen hat“, sagte die Richterin. Der Mann hatte sich zum Vorwurf des Mordes und dem Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig bekannt. Körperverletzung und gefährliche Drohung bestritt er.

Die Tat datiert vom 21. Oktober 2023. Gegen 13.30 Uhr soll der schwedische Staatsangehörige die gerade mit dem Auto eingetroffene Frau vor dem Haus ihrer Familie aus unmittelbarer Nähe mit einem „gezielten Kopfschuss“ aus einer Pistole getötet haben. Das hielt die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag fest.

Waffe illegal besessen

Der 35-Jährige selbst fand für die Tat, die er sinngemäß als Kurzschlusshandlung bezeichnete, am Freitag eigentlich keine Worte: „Ich kann das wirklich nicht aussprechen.“ Zu seinen Gedanken unmittelbar vor bzw. bei dem Schuss schlingerte der Angeklagte längere Zeit mit seinen Aussagen umher. Auf eindringliche Nachfrage von Opferanwalt Peter Philipp räumte der Mann dann doch zumindest einen erweiterten Tötungsvorsatz ein. Die 33-Jährige starb an Ort und Stelle. Der Beschuldigte flüchtete zunächst, stellte sich aber kurz darauf bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram und wurde dort festgenommen.

Die verwendete Waffe wurde im Pkw des Mannes sichergestellt. Die Pistole der Marke FEG besaß der 35-Jährige laut Anklagevorwurf illegal, er ist deshalb auch wegen Paragraf 50 Absatz 1 des Waffengesetzes angeklagt. Gekauft hatte der gerichtlich Unbescholtene die Pistole eigenen Angaben zufolge um 700 Euro „von einem Afghanen“ in Wien.

Mutter musste Tat mitansehen

Der Beschuldigte dürfte bereits zuvor tätlich geworden sein. Am 15. August 2023 soll der 35-Jährige der Frau mehrere Faustschläge versetzt haben. Das Opfer erlitt zahlreiche Hämatome und eine Schnittwunde. Nach Angaben der Staatsanwältin gab es vorher „einen Streit, der eskalierte“. Zudem soll der Angeklagte die 33-Jährige mit dem Umbringen bedroht haben, was dieser bestritt. Wenig später kam es zur bereits vierten Trennung, die Frau zog bei ihren Eltern in Strasshof ein.

Die Mutter des Opfers wurde dort am 21. Oktober des Vorjahres Augenzeugin der Bluttat. „Ich habe um Hilfe geschrien. Es war zu spät“, schilderte sie unter Tränen. Ihre Tochter habe zuvor mit ihrem Partner oft Probleme und vor ihm „immer Angst“ gehabt.

Vier gemeinsame Kinder

Das Paar hatte vier gemeinsame Kinder, die nun bei der Mutter der 33-Jährigen leben. Gegen den Beschuldigten war im Vorjahr ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot ausgesprochen worden, auch eine einstweilige Verfügung wurde erwirkt. Ärger darüber, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe, gilt laut Staatsanwaltschaft als Tatmotiv. Verteidigerin Astrid Wagner relativierte dies, sprach davon, dass dem schwedischen Staatsbürger durch die erneute Trennung „der Boden unter den Füßen weggezogen“ worden sei. Der 35-Jährige sei „sicher kein kaltblütiger Mörder“. Der Angeklagte selbst berichtete von Kontrollverlust und Einsamkeit. Es sei „schwer zu erklären, wie das alles passiert ist“, er sei „tief reingefallen“. (APA)

Hilfe und Unterstützung für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und BeratungGewaltschutzzentren Österreich

Tel: 0800 / 700 217

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

·        www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)

·        www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)

·        www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.

Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring

www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.

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