Prozess

Terroralarm am Wiener Hauptbahnhof: 17-Jähriger vor Gericht

Am Wiener Hauptbahnhof hätte ihn „der Mut verlassen“, gab der Angeklagte an.
Am Wiener Hauptbahnhof hätte ihn „der Mut verlassen“, gab der Angeklagte an.Clemens Fabry
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Der Jugendliche wird vorgeworfen, Propagandamaterial der Terror-Miliz IS geteilt zu haben. Den geplanten Anschlag führte er letztlich nicht durch.

Am Donnerstag wird am Wiener Landesgericht gegen jenen 17-jährigen Burschen verhandelt. Dieser hatte am 11. September 2023 mit einem Kampfmesser zum Hauptbahnhof begeben, um dort einen Anschlag im Namen des „Islamischen Staat“ (IS) zu verüben. Letztlich setzte er seinen Plan dann aber nicht um. Dem jungen IS-Anhänger wird vorgeworfen, Propagandamaterial der radikal-islamistischen Terror-Miliz gesammelt und geteilt zu haben. Während der Verhandlung gilt ein Fotografier- und Filmverbot.

Laut Anklage soll sich der Jugendliche spätestens ab Ende Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme am 12. September für den IS betätigt haben, indem er in diversen sozialen Medien bzw. in privaten Chats die terroristische Vereinigung bzw. deren Ziele, darunter insbesondere auch den bewaffneten Jihad, verherrlichte und propagierte. 15 Chats bzw. einschlägige Nachrichten wurden in die Anklage aufgenommen. Darunter waren Ausführungen des Burschen, die er unmittelbar vor der Fahrt zum Hauptbahnhof in eine Telegram-Gruppe mit 28 IS-Anhängern gepostet hatte.

Geständnis erwartet

Sein Verteidiger David Jodlbauer kündigte ein Geständnis des Angeklagten an: „Er wird Verantwortung übernehmen und geständig sein.“

Die Anklage lautet auf terroristische Vereinigung (§ 278b StGB) und kriminelle Organisation (§ 278a StGB). Nicht von der Anklage umfasst ist die terroristische Straftat, die der Jugendliche im Sinn hatte, als er sich bewaffnet zum Hauptbahnhof begab. Diesbezüglich billigt ihm die Staatsanwaltschaft einen Rücktritt vom Versuch zu. Die Strafdrohung beträgt unter Berücksichtigung des Alters des Angeklagten bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. 

Die im Ermittlungsverfahren getätigte Aussage des Burschen, ihn hätte am Hauptbahnhof „der Mut verlassen“, deckt sich aus Sicht der Anklagebehörde mit den übrigen Beweisergebnissen. Der 17-Jährige sitzt seit rund sieben Monaten in U-Haft.

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