Ausbildung

Verkürzung der Lehrerausbildung passiert Wissenschaftsausschuss

Die Verkürzung der Lehrerausbildung hat am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP und Grünen den Wissenschaftsausschuss des Nationalrats passiert.
Die Verkürzung der Lehrerausbildung hat am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP und Grünen den Wissenschaftsausschuss des Nationalrats passiert.Die Presse/Clemens Fabry
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Ab 2025/26 soll die Ausbildung für Volksschullehrer aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium bestehen. Weiters soll künftig nach zehn Jahren der Entzug eines Titels wegen eines Plagiats nicht mehr möglich sein.

Die Verkürzung der Lehrerausbildung hat am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP und Grünen den Wissenschaftsausschuss des Nationalrats passiert. Ab 2025/26 soll die Ausbildung für Volksschullehrer aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium bestehen, für Lehrer der Sekundarstufe wird ab 2026/27 umgestellt.

Derzeit dauert die Lehrerausbildung für die Primarstufe (v.a. Volksschule) vier Jahre Bachelor plus ein Jahr Master. Bei der Sekundarstufe (Mittelschule, AHS, BMHS) sind es vier Jahre Bachelor plus zwei Jahre Master, künftig soll es für diese Gruppe also ein Jahr weniger sein. Die Ausbildung soll zudem praxisnäher und der Master besser berufsbegleitend studierbar und „entschlackt“ werden.

Darüber hinaus wurden im Rahmen eines „Hochschulpakets“ auch noch andere Änderungen beschlossen. Künftig sollen etwa auch überlaufene Masterstudien an den Universitäten beschränkt werden dürfen. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für Bachelor- und Diplomstudien. Ebenfalls eine Höchstgrenze dürfen die Unis für die Zahl der Zulassungsanträge pro Semester und Person festlegen - allerdings müssen weiter Anträge für mindestens fünf Studien erlaubt sein.

Weiters soll künftig nach zehn Jahren der Entzug eines Titels wegen eines Plagiats in Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten nicht mehr möglich sein. Sehr wohl zum Titelverlust führen können nach diesem Zeitraum dagegen weiterhin Plagiate in Dissertationen und Habilitationen. Parallel zum Humanmedizinstudium sollen künftig auch Studienplätze in der Veterinärmedizin für öffentliche Zwecke (z.B. Sicherung der amtstierärztlichen Versorgung bzw. der Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle) gewidmet werden können. Fachhochschulen dürfen sich wiederum „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ nennen. (APA)

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