Rechtsinformationssystem

Angeklagter darf im Internet anonym bleiben

Auch wer vor Gericht musste, hat ein Recht darauf, dass sein Name nicht online im Urteil nachlesbar ist.
Auch wer vor Gericht musste, hat ein Recht darauf, dass sein Name nicht online im Urteil nachlesbar ist.Foto: Clemens Fabry
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Eine schon veröffentlichte Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2001 wurde geändert.

Regelmäßig werden im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Gerichtsentscheidungen online veröffentlicht. Der Sinn des Ganzen ist es freilich nicht, die Betroffenen an den Internet-Pranger zu stellen, sondern die Öffentlichkeit über die wichtigen Entscheidungen der Judikatur zu informieren. In einem Fall aber geschah ein Fehler.

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