Gericht

Vergewaltigung nach Weihnachtsfeier: Je zwölf Jahre Haft für zwei Täter

Der Tatort lag ganz in der Nähe des Floridsdorfer Bahnhofs (Bild).
Der Tatort lag ganz in der Nähe des Floridsdorfer Bahnhofs (Bild).Clemens Fabry
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Zwei Männer, beide 22 Jahre alt, bekamen je zwölf Jahre Gefängnis wegen Vergewaltigung einer 58 Jahre alten Frau.

Es geschieht nach einer Weihnachtsfeier, direkt nach Heiligabend des vorigen Jahres. In der Nähe des Floridsdorfer Bahnhofs befindet sich eine 58-jährige Frau am Heimweg. Und wird dabei zum Opfer einer Vergewaltigung. Es sind zwei Täter. Diese gehen mit großer Brutalität vor. Und bestehlen ihr Opfer auch noch. Am Mittwoch werden die Männer – beide 22 Jahre alt – zu jeweils zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

Einer der beiden, ein Mann aus Italien, nahm das Urteil an. Da auch die Anklagebehörde auf Rechtsmittel verzichtete, ist der Spruch bereits rechtskräftig. Der zweite Mann, der aus Rumänien stammende Schwager des Italieners, erbat drei Tage Bedenkzeit. Damit ist sein Urteil noch nicht rechtskräftig.

In ein Gebüsch gestoßen

Die Frau war in jener Nacht (also in der Nacht auf den Christtag) nur mehr zirka 150 Meter von ihrem Haus entfernt, als sie von den beiden Tätern in ein Gebüsch gestoßen wurde. Der junge Mann aus Rumänien schlug mindestens zehnmal auf das Gesicht des Opfers ein. Indessen verging sich der Italiener an der bereits schwer verletzten Frau. Anschließend brachten sie die Handtasche an sich und flüchteten.

Die 58-Jährige erlitt einen verschobenen Nasenbeinbruch. Zudem konnte sie aufgrund eines gebrochenen Knöchels nicht aufstehen. Ein Passant, den die fürchterlich zugerichtete Frau bat, die Polizei zu verständigen, meinte, er hätte kein Handyguthaben, ließ die 58-Jährige einfach liegen und fuhr mit dem Auto davon. Auch dieses Verhalten sorgte nun bei Richterin Eva Brandstetter vom Straflandesgericht Wien für Unverständnis. Erst ein Mann, der mit seinem Hund unterwegs war und die – mittlerweile stark unterkühlte – Frau sah, kümmerte sich um diese.

SIM-Karte lieferte Hinweis

Währenddessen hatten die beiden Männer die gestohlene Bankomatkarte bei Zigarettenautomaten verwendet. Danach machten die Täter, beide ohne Beschäftigung, einen entscheidenden Fehler: Sie setzten die SIM-Karte aus dem Handy der Frau in ein anderes Mobiltelefon ein, wodurch das Duo in einer Wohnung in der Brigittenau geortet werden konnte.

Vor Gericht schoben sich die Männer gegenseitig die Schuld zu. Und redeten ihre Tatbeiträge klein. Die Richterin prangerte das „unglaubliche und unnotwendige Maß an Gewalt“ an. Mildernd wurde die Sicherstellung eines Teils der Beute und der teilweise Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie der bisher ordentliche Lebenswandels des Italieners gewertet. Beim anderen Angeklagten wurde zusätzlich eine noch offene dreimonatige bedingte Haftstrafe in eine „Unbedingte“ umgewandelt. (APA/m. s.)

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