Bundestrojaner

Zerbes: Messenger-Überwachung „verfassungsrechtlich möglich“

Archivbild: Die Juristen Reinhard Klaushofer, Harald Perl, Monika Stempkowski, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Juristin Ingeborg Zerbes und Jurist Theo Thanner, im Rahmen der Angelobung der neuen Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission im November 2023.
Archivbild: Die Juristen Reinhard Klaushofer, Harald Perl, Monika Stempkowski, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Juristin Ingeborg Zerbes und Jurist Theo Thanner, im Rahmen der Angelobung der neuen Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission im November 2023. APA / BUNDESHEER / Carina Karlovits
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Das VfGH-Urteil, das sich gegen eine unspezifische Überwachung wandte, sei fünf Jahre alt, sagt Strafrechtlerin Zerbes. Neuere Überwachungssoftware funktioniere viel zugespitzter.

Die von der ÖVP forcierte Überwachung von Messenger-Diensten zur Gefahrenabwehr wäre aus Sicht der Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes umsetzbar, und das trotz der Verfassungsgerichtshof-Entscheidung gegen einen „Bundestrojaner“. Dieses Urteil, das sich gegen eine unspezifische Überwachung gewandt hatte, sei fünf Jahre alt, sagte sie am Freitag im Ö1-„Morgenjournal“. Seither sei Überwachungssoftware auf den Markt gekommen, die viel zugespitzter auf Nachrichten sei.

„Wenn man aber die Messengerdienste abfragen will, braucht man eine spezifische Software, die nur auf diese Nachrichten eingestellt ist. Und in Deutschland verwendet man so etwas bereits“, erklärte Zerbes, die auch Vorsitzende der Geheimdienstkontrollkommission ist: „Das Unspezifische, das wurde vom Verfassungsgerichtshof als große Gefahr gesehen. Das ist jetzt fünf Jahre her.“

„Das schreit nicht unbedingt nach mehr Befugnissen“

Das Thema Messengerdienste-Überwachung sei, was Terrorabwehr betrifft, „absolut berechtigt“, so die Strafrechtsprofessorin. Der Fall Egisto Ott und die Prävention, dass ein solcher Fall nicht noch einmal passiere, „das schreit jetzt nicht unbedingt nach mehr Befugnissen“. Die ÖVP hatte genau diesen Fall aber zum Anlass für einen erneuten Vorstoß in diese Richtung genommen, mit der Einschränkung, in einem ersten Schritt nur auf Metadaten und nicht auf Kommunikationsinhalte zugreifen zu wollen. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hat sich vergangene Woche dann ebenfalls offen für eine Lösung gezeigt, die die vom VfGH aufgezeigten „roten Linien“ jedoch nicht überschreiten dürfe. Sie sah dabei das Innenministerium am Zug.

Zuletzt kam vom Justizressort aber wieder eine Quasiabsage. Man sei in Gesprächen, aber das Innenministerium habe entscheidende Fragen nicht geklärt, wurde betont. „Dies betrifft insbesondere einen wirksamen Missbrauchsschutz, umfassende Datensicherheit, Klärung der Kosten und grundrechtliche Fragestellungen“, hieß es aus Zadićs Ministerium gegenüber Ö1: „Hier konnte das Innenministerium in der bisherigen Legislaturperiode noch keine zufriedenstellenden Antworten liefern, die jedoch nötig sind, um eine gesetzliche Änderung vornehmen zu können.“ Ob eine Lösung noch durch die ÖVP-grün geführte Regierung möglich ist, sei fraglich. (APA)

>>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“

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