Ein Mann verletzte sich beim Ausflug für die besten Leute im Betrieb. Versehrtenrente gibt es keine.
Man musste schon zu den besten zehn bis 15 Prozent der Vertriebsmitarbeiter gehören, um an dem mehrtätigen Ski-Ausflug teilnehmen zu dürfen. Bei diesem traf man dann nicht nur auf die vier Vorstände des Unternehmens, sondern auch auf drei ehemalige Skirennläufer. Die Teilnehmer wurden in drei Teams aufgeteilt und jedes von einem der früheren Profis mit Tipps versorgt. Doch für einen der mit dem Ausflug geehrten Mitarbeiter sollte der Riesentorlauf mit einer Verletzung enden.
Nun handelte es sich bei dem ausflugsfreudigen Unternehmen selbst um eine Versicherungsgesellschaft. Doch vor Gericht ging es um einen Streit des Verletzten mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Und dahinter stand die Frage: Handelte es sich um einen Dienstunfall und steht dem Pechvogel deswegen eine Versehrtenrente zu?