In Nachmittagsbetreuung verletztes Kind bekommt kein Geld vom Schulerhalter.
Mitschüler hatten den Punchingball während der Nachmittagsbetreuung auf dem Schulgelände in Bewegung gesetzt. Ein anderes Kind bekam den Ball ab und wurde verletzt. Hat der Volksschüler ein Recht auf Schadenersatz gegenüber dem für die Lehranstalt verantwortlichen Bund?