Belgien

Kennen Sie das Autobrauerei-Syndrom?

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SymbolbildIMAGO/imageBROKER/Isai Hernandez
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Ein Belgier wurde wegen Trunkenheit am Steuer freigesprochen, weil sein Körper Alkohol produziert.

Es hört sich nach einem späten Aprilscherz an. Ein belgischer Mann wurde am Montag wegen Trunkenheit am Steuer freigesprochen, weil er am Eigenbrauer-Syndrom leidet, einer seltenen Stoffwechselerkrankung, bei der der Körper Alkohol produziert, sagte seine Anwältin. Abgekürzt heißt das „auto-brewery syndrome“ übrigens ABS.

Die Anwältin Anse Ghesquiere gab gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an, dass ihr Klient durch „einen weiteren unglücklichen Zufall“ in einer Brauerei arbeite. Drei Ärzte hätten aber unabhängig voneinander bestätigt, dass er an ABS leide und nicht etwa am Arbeitsmaterial nasche.

Bei der Krankheit vermehren sich im Darm ungewöhnlich stark Hefepilze, wodurch Kohlenhydrate in Alkohole wie Butanol, Methanol und Ethanol umgewandelt werden, was sich beim Ausatmen bemerkbar mache. Von den Auswirkungen sollen die Betroffenen selbst wenig spüren.

20 Diagnosen weltweit

Der besagte 40-Jährige stand vor Gericht, nachdem die Polizei im April 2022 sein Fahrzeug angehalten und ihn mit einem Alkoholtest von 0,91 Milligramm Alkohol pro Liter registriert hatte, und einen Monat später erneut, als sein Atem 0,71 Milligramm enthielt. Der gesetzliche Grenzwert in Belgien liegt bei 0,22 Milligramm pro Liter ausgeatmeter Luft, was einem Blutalkoholspiegel von 0,5 Gramm pro Liter entspricht.

Wissenschaftler seien laut der Anwältin Ghesquiere davon überzeugt, dass die Zahl der ABS-Fälle unterschätzt werde – derzeit sei die Erkrankung weltweit nur bei etwa 20 Menschen offiziell diagnostiziert worden. Ihrem Klienten wurde bereits im Jahr 2019 einmal der Führerschein entzogen, obwohl er beteuerte, keinen Alkohol getrunken zu haben. Aktuell soll er sich einer kohlenhydratarmen Diät verschrieben haben, um zu verhindern, dass sein Magen mehr Alkohol produziert.

Belgische Medien vermelden außerdem, dass der Richter im Urteil betont habe, dass der Angeklagte, dessen Name entsprechend den örtlichen Gerichtsgewohnheiten nicht genannt wurde, bei den Kontrollen keine Symptome eines Rausches aufwies. (sh)

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