Insolvenzen

Betriebseinstellung droht: Deutscher Möbelhersteller Hülsta steht vor dem Aus

Der angeschlagene deutsche Möbelhersteller Hülsta steht vor dem Aus.
Der angeschlagene deutsche Möbelhersteller Hülsta steht vor dem Aus.IMAGO/rech
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Dem 1940 als Tischlerei gegründeten Unternehmen droht mit 1. Juni die Betriebseinstellung.Bis dahin sollen alle vorliegenden Kundenaufträge so gut wie möglich erfüllt werden.

Der angeschlagene deutsche Möbelhersteller Hülsta steht vor dem Aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien auf einer Versammlung unterrichtet worden, „dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1. Juni die Betriebseinstellung droht“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter, Christoph Morgen, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Bis dahin sollen alle vorliegenden Kundenaufträge so gut wie möglich erfüllt werden.

Die MWS Westfalen Werke NDS GmbH & Co KG und die MWS Werke Westfalen GmbH, bekannt unter dem Namen Hülsta, hatten kürzlich beim Amtsgericht Münster einen Insolvenzantrag eingereicht. Die deutsche Agentur für Arbeit zahlt für die 280 Beschäftigten von März bis Mai Insolvenzgeld.

Schwierige Zeiten für Möbelbranche

Grund für die finanzielle Schieflage des Unternehmens aus Stadtlohn sind nach eigenen Angaben beträchtliche Umsatzrückgänge sowie externe Faktoren wie die schwierige Marktsituation, die keine kostendeckenden Umsätze erwarten ließen. Die Möbelbranche durchlebt schwierige Zeiten. Infolge der Kaufzurückhaltung der Verbraucher ist der Umsatz im vergangenen Jahr um 4,3 Prozent gesunken. Im Bereich Wohn-, Ess- und Schlafzimmermöbel gingen die Erlöse sogar um mehr als zwölf Prozent zurück.

Die Hülsta-Werke Hüls GmbH & Co KG hatte bereits im Oktober 2022 Insolvenz angemeldet. Das Verfahren wurde Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen, anschließend übernahm ein neuer Investor. Nun sind auch die Nachfolgegesellschaften insolvent. Das Unternehmen gibt es seit 1940, Alois Hüls eröffnete damals in Stadtlohn eine Möbel-Tischlerei. Der Name Hülsta setzt sich aus dem Familiennamen des Gründers und dem Ortsnamen zusammen. (APA/dpa)

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