Mordversuch

42 Mal auf Ex-Freundin eingestochen: Mann zu 15 Jahren Haft verurteilt

Ein 40-Jähriger muss sich am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Mordversuchs an seiner Ex-Freundin verantworten.
Ein 40-Jähriger muss sich am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Mordversuchs an seiner Ex-Freundin verantworten.APA/GEORG HOCHMUTH
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Der 40-Jährigen wurde wegen versuchten Mordes verurteilt. Er habe sie nur „ein bisschen verletzen“ wollen, sagt er bei dem Prozess. Am Telefon drohte er aber, sie zu töten. Das Urteil ist nicht rechtskäftig.

Ein Mann, der mit einem Messer und einem Schraubenzieher insgesamt 42 Mal auf seine Ex-Freundin eingestochen hatte, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Der 40-jährige Familienvater, der zuvor den Tötungsvorsatz vehement bestritten hatte, nahm die Strafe nach Rücksprache mit Verteidiger Philipp Winkler an. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte einem Schwurgericht erklärte, er habe die 40 Jahre alte Frau „ein bisschen verletzen“ wollen, da diese versucht hätte, seine Familie zu zerstören: „Ich hatte nie im Leben vor, sie zu töten.“ Der Gelegenheitsarbeiter hatte sich am 27. Oktober 2023 in einem Park vor dem Wohnhaus der 40-Jährigen in Liesing auf die Lauer gelegt. Während er wartete, habe er sich Mut angetrunken, um das, was er der Ex-Freundin am Vormittag telefonisch angekündigt hatte (“Du wirst deinen Geburtstag am 5. November nicht erleben! Dein Bruder wird Blumen auf dein Grab legen“) umzusetzen, schilderte der Staatsanwalt. Als die Frau gegen 20.30 Uhr von der Arbeit heimkam, sei ihr der 40-Jährige gefolgt und dann im Innenhof von hinten auf sie losgegangen.

Sohn und Zeugen eilten zu Hilfe

Mit dem Messer stach er ihr laut Anklage zwölf Mal in Hals, Nacken, Gesicht und Rücken, wobei die Klinge abbrach, mit dem Schraubenzieher 30 weitere Male. Die Frau wehrte sich heftig, zwischenzeitlich gelang es ihr sogar, sich loszureißen und nach draußen Richtung Gehsteig zu laufen. Der Mann holte sie jedoch ein, zog sie zurück in den Innenhof und attackierte sie dann erneut. Der Sohn der Frau hörte aus der Wohnung ihre Hilferufe und eilte herbei, auch Tatzeugen rückten an, sodass der Angreifer die Flucht ergriff, von der alarmierten Polizei aber unweit vom Tatort festgenommen werden konnte.

„Er hat nicht aufgehört“, berichtete das Opfer in der Zeugenbefragung. Zwei Tage sei sie im Spital behandelt worden: „Dann wollte ich nach Hause.“ Auf die Frage, wie es ihr jetzt gehe, erwiderte sie, sie habe sich lange Zeit nicht mehr alleine aus der Wohnung getraut und schlafe schlecht. Vor kurzem habe sie der Angeklagte aus dem Gefängnis angerufen: „Jetzt ist mein Kopf kaputt.“
Kennengelernt hatte sie den Angeklagten Ende 2021 über Facebook. Sie wusste, dass er verheiratet war, hätte sich dessen ungeachtet in ihn verliebt. Er habe ihr auch immer wieder in Aussicht gestellt, er werde seine Frau verlassen. Das sei nie passiert. Schließlich habe sie die Beziehung beendet, was er nicht akzeptiert habe. Immer wieder habe er mit ihr reden wollen: „Ich habe ihm gesagt, dass es nichts zu reden gibt. Da ist er aggressiv geworden.“

„Sie wollte meine Familie zerstören“

Aus Sicht des Angeklagten verlief seine außereheliche Beziehung, von der seine Ehefrau zunächst nichts wusste, einige Zeit harmonisch. Nach einigen Monaten hätte man dann aber zu streiten begonnen. Seine Freundin sei „eifersüchtig“ geworden, behauptete der Angeklagte, und habe schließlich Kontakt zu seiner Frau aufgenommen und dieser Fotos geschickt. „Ich habe mit 40 Jahren endlich einen Sohn bekommen. Das Vermögen meines Lebens. Sie wollte meine Familie zerstören.“

Vor dem Messerangriff soll der Angeklagte die gleich alte Ex-Freundin mehrfach bedroht haben. „Wenn ich dich mit meinen Händen unter die Erde gebracht habe, werde ich erleichtert sein“, verlas die vorsitzende Richterin eine Textnachricht, die er der Frau zukommen hatte lassen. Dazu bemerkte der 40-Jährige, er habe das womöglich geschrieben: „Kann sein, dass ich betrunken war.“ Zur Tat selbst behauptete er, er habe „auf die Arme gezielt, dass ich nicht die Organe treffe. Es kann sein, dass ich sie wo anders getroffen habe, weil ich nicht klar denken konnte“.

„Er wollte ihr einen Denkzettel verpassen“, meinte Verteidiger Winkler. „Ich bin 40 Jahre alt. Wenn ich jemanden umbringen will, würde ich das auch mit einem Stein schaffen“, ergänzte der Angeklagte, um deutlich zu machen, dass er keine Tötungsabsicht gehabt hätte. (APA)

Hilfe und Unterstützung für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und BeratungGewaltschutzzentren Österreich

Tel: 0800 / 700 217

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

·        www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)

·        www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)

·        www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.

Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring

www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.

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