Gericht

Wien-Attentat: Maximales Stafmaß für Mittäter in Prozess-Wiederholung

Nach dem Anschlag wurden die Tatorte in der Wiener Innenstadt zu Gedenkstätten.
Nach dem Anschlag wurden die Tatorte in der Wiener Innenstadt zu Gedenkstätten.Jeff Mangione
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Drei Männer, die den Terror vom 2. November 2020 unterstützten, standen erneut vor Gericht.

Am Wiener Landesgericht wurden am Mittwoch drei Männer im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien erneut schuldig gesprochen. Nicht nur waren sie Beitragstäter zum vierfachen Mord - dieser Schuldspruch war schon rechtskräftig - sie waren auch Mitglied der Terrororganisation „IS“. Zu diesem Urteil kamen die acht Geschworenen. Die drei fassten letztlich 20 Jahre bzw. zweimal lebenslang aus. Dabei handelt es sich jeweils um das maximale Strafmaß, einer der Angeklagten war lediglich zu jung im Moment der Tat, um lebenslang auszufassen. Grund für die Neuverhandlung war eine teilweise Urteilsaufhebung durch den OGH.
Dieser bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs, das Urteil vom Februar 2023 wurde deshalb teilweise aufgehoben. Die Schuldsprüche wegen Beihilfe zum Mord waren davon aber nicht betroffen.

Im Februar 2023 kassierte der mittlerweile 23-Jährige für die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs bzw. die Kontaktherstellung zum Waffenvermittler 19 Jahre Haft. Da er zum Tatzeitpunkt noch ein junger Erwachsener war, wäre die Höchststrafe in seinem Fall 20 Jahren gewesen. Ein 25-Jähriger, der den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen haben soll, indem er gefälschte Papiere besorgte, fasste dafür 20 Jahre aus. Jener 29-Jährige, der den späteren Attentäter bis zum Tag des Anschlags zur Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weiteren Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte, erhielt eine lebenslange Haftstrafe.

Verhandelt wurde am Mittwoch ausschließlich, ob sie auch Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren. Im Wesentlichen ging es also nur mehr um die Frage, ob sie Teil der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) waren. Dazu bekannten sich die Angeklagten nicht schuldig. Anders sah das naturgemäß die Staatsanwaltschaft. „Es steht unumstößlich fest, dass die drei Beitragstäter zum vielfachen Mord sind. Einzig die Strafe liegt noch in Ihren Händen (...). Sie werden aufs schärfste zu verurteilen sein“, richtete sie sich in ihrem Schlussplädoyer mit der Forderung nach der Höchststrafe an die Geschworenen. Bei zwei der Angeklagten geht es zusätzlich um die Frage, ob sie IS-Propaganda versendet haben. Dass sie sich von der radikalislamistischen Ideologie distanziert haben, glaubte die Staatsanwältin den Angeklagten nicht. „Die Ideologie des IS steht für die Angeklagten an oberster Stelle.“

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