Wohnbau

Wohnbautätigkeit um ein Viertel eingebrochen

Der Anstieg der Kreditzinsen sowie strengerer Standards bei der Kreditvergabe haben im vergangenen Jahr zu einem beispiellosen Einbruch der Wohnbautätigkeit geführt. 
Der Anstieg der Kreditzinsen sowie strengerer Standards bei der Kreditvergabe haben im vergangenen Jahr zu einem beispiellosen Einbruch der Wohnbautätigkeit geführt. Die Presse/Clemens Fabry
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Mit 46.600 zum Bau genehmigten Wohnungen sind diese 2023 auf den tiefsten Punkt seit Beginn der Aufzeichnung im Jahr 2010 gefallen. Im Spitzenjahr 2017 waren es fast doppelt so viele.

Der Anstieg der Kreditzinsen sowie strengerer Standards bei der Kreditvergabe haben im vergangenen Jahr zu einem beispiellosen Einbruch der Wohnbautätigkeit geführt. Mit 46.600 zum Bau genehmigten Wohnungen sind diese auf den tiefsten Punkt seit Beginn der Aufzeichnung im Jahr 2010 gefallen. Gegenüber dem Jahr 2022 war das ein Rückgang um mehr als ein Viertel oder 17.600 Wohnungen, zeigen Daten der Statistik Austria.

„In den Spitzenjahren 2017 oder 2019 gab es fast doppelt so viele Baubewilligungen wie im Jahr 2023“, sagte Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas am Mittwoch laut einer Aussendung. 2017 wurden 86.300 Wohnungen zum Bau genehmigt.

Meiste Baubewilligungen in Wien

Die meisten Baubewilligungen für Wohnungen wurden im Vorjahr in Wien erteilt. Ohne An-, Auf- oder Umbauten wurden in der Bundeshauptstadt 10.500 Wohnungen genehmigt. In Oberösterreich waren es laut Statistik Austria 8300 Wohnungen, in Niederösterreich 7600. Am unteren Ende befand sich das Burgenland mit 1400 Wohnungen.

Von den 46.600 im Jahr 2023 zum Bau zugelassenen Wohnungen in Österreich betrug der Anteil der Einheiten in neuen Ein- und Zweifamilienwohnhäusern 24 Prozent, bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen 51 Prozent. Die in bereits bestehenden Gebäuden durch An-, Auf- oder Umbautätigkeit bewilligten Wohnungen machten abgesehen von Wien ein Viertel aller Baugenehmigungen aus. Der geringste Teil mit weniger als 0,4 Prozent entfiel auf baubewilligte Wohnungen in neuen Nicht-Wohngebäuden. (APA)

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