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Gemeindeämter sollen bei Antrag auf Handwerkerbonus helfen

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Symbolbild(c) imago /Christian Vorhofer
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Die Website www.handwerkerbonus.gv.at für die Beantragung des Handwerkerbonus ist bereits online. Anträge können aber erst ab 15. Juli gestellt werden.

Nach vielfacher Kritik, dass der Antrag für den Handwerkerbonus nur online gestellt werden kann, wies das Wirtschaftsministerium am Donnerstag darauf hin, dass bei Bedarf auch Gemeindeämter bei der Beantragung helfen können. „Darüber hinaus haben Kammerorganisationen und Betriebe Unterstützung zugesagt“, wurde Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) zitiert. Zunächst gab es die Sorge, dass insbesondere ältere Menschen durch die Online-Beantragung benachteiligt werden.

Die Website www.handwerkerbonus.gv.at für die Beantragung des Handwerkerbonus ist bereits online. Anträge können jedoch erst ab 15. Juli gestellt werden. Dabei soll jede Person für jede andere Person einen Antrag stellen können, sofern die notwendigen Dokumente (Ausweis, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen) vorliegen. Der Bonus umfasst alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 50 und maximal 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr und gilt für den privaten Wohnbereich.

WK erfreut, AK mahnt

Die Wirtschaftskammer berichtete am Donnerstag von einem großen Interesse am Handwerkerbonus. So würden die Betriebe bereits viele Anfragen dazu erhalten. Zudem stünden die Handwerksbetriebe bei der Beantragung „gerne beratend zur Seite“, hieß es von Bundesspartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster. Auch Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger begrüßte in einer Aussendung den Handwerkerbonus und die „niederschwellige Beantragung“ durch die Online-Plattform.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich berichtete unterdessen von ersten Konsumentinnen und Konsumenten, die sich mit Fragen zum Bonus an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) gewandt hätten. „Große Ankündigungen allein reichen nicht“, mahnte Andreas Stangl, Präsident der AK Oberösterreich. Bei allfälligen Problemen könnten Betroffene auf den Seiten der Arbeiterkammer mögliche Beschwerdestellen finden. (APA)

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