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ÖVP legt Gesetzesentwurf zur Überwachung von Messenger-Diensten vor

Symbolbild: Signal, Whatsapp oder Telegram sollen besser überwacht werden können
Symbolbild: Signal, Whatsapp oder Telegram sollen besser überwacht werden können(c) imago
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Damit der Staatsschutz Dienste wie Telegram, Signal oder Whatsapp überwachen darf, soll dem Gesetzesentwurf zufolge ein zweistufiges Bewilligungsverfahren durchlaufen werden.

Seit Monaten fordern Innenministerium und Verfassungsschutz Möglichkeiten, um Messenger-Dienste wie Signal, Whatsapp oder Telegram überwachen zu können. Dadurch, so heißt es, soll die Verübung von Terroranschlägen verhindert werden. Allerdings: Datenschützer kritisieren das Vorhaben bis dato, da sie Verstöße gegen die Grundrechte bzw. eine Massenüberwachung befürchten. So weit, so verhärtet sind die Fronten. Neu ist hingegen, dass das Innenministerium von Gerhard Karner (ÖVP) dazu einen Gesetzesentwurf verfasst hat, wie das Ö1-„Morgenjournal“ am Freitag berichtet.

Demnach ist geplant, dass der Laptop oder das Smartphone eines mutmaßlichen Terroristen durch ein vom österreichischen Staatsschutz betriebenes Programm gehackt werden kann, wenn davon ausgegangen wird, dass eine Gefahr droht. Ein solches Programm müsste Österreich im Ausland bestellen und erwerben.

Erst Dreiergremium, dann Bundesverwaltungsgericht

Konkret wird aus dem Entwurf zitiert: „Zur erweiterten Gefahrenerforschung und zum vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen ist die Ermittlung zulässig - durch Überwachung von Nachrichten, die verschlüsselt gesendet oder empfangen werden, durch Einbringen eines Programms in ein Computersystem eines Betroffenen unter Einsatz technischer Mittel, wenn die Erfüllung der Aufgabe durch Einsatz anderer Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos wäre.“ Als aussichtslos wird im Innenministerium derzeit die klassische Telefonüberwachung angesehen.

Vorgesehen wird im Gesetzesentwurf für den Einsatz einer Messenger-Überwachung ein zweistufiges Bewilligungsverfahren: Zuerst müsse ein Dreiergremium der Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium die Ermächtigung erteilen, danach müsse das Bundesverwaltungsgericht in den konkreten Fällen den Vorgang bewilligen.

Weiters ist eine begleitende Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten vorgesehen, der zumindest zeitweise bei der Überwachung anwesend ist. Dadurch soll gewährleistet werden, dass tatsächlich nur die Messenger-Dienste überwacht werden.

(Red.)

>>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“

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