Schadenersatz

Im letzten Moment in die U-Bahn: Geld nach Unfall

Fahrgäste müssen laut dem Obersten Gerichtshof nicht damit rechnen, dass sie beim Einsteigen von Türen getroffen werden.
Fahrgäste müssen laut dem Obersten Gerichtshof nicht damit rechnen, dass sie beim Einsteigen von Türen getroffen werden.Feature: Getty Images
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Ein Mann wurde zwischen U-Bahn-Türen verletzt. Der Fahrer hatte die Warnung vergessen, nicht mehr einzu­steigen. Die Wiener Linien gaben dem Fahrgast die Schuld. Doch der OGH nimmt die Verkehrsbetriebe in die Pflicht.

„Einsteigen, bitte!“, hatte der U-Bahn-Fahrer noch verlautbart, um zu zeigen, dass es bald losgeht. Der Satz „Steigen Sie nicht mehr ein!“ fiel aber nicht. Der Fahrer verabsäumte es, die Fußtaste, mit der das Abspielen des warnenden Tonbands ausgelöst wird, zu betätigen. Und ein Mann war – wie im Wiener U-Bahn-Alltag regelmäßig zu beobachten – noch im letzten Moment in den Waggon gestiegen. Dann funktionierte auch noch der in die Türen eingebaute Schutzmechanismus nicht. Der Fahrgast wurde durch die Türen verletzt, und so galt es nun vor Gericht die Frage zu klären: Durfte der Mann noch einsteigen, oder hätte er draußen bleiben müssen?

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