Anrainern ist es zu laut. Nicht nur Kinder würden Lärm machen, sagt der Oberste Gerichtshof.
Dass man einen großen Kinderspielplatz in der Nähe ihrer Liegenschaft errichtete, gefiel zwei Nachbarn gar nicht. Sie klagten ihre niederösterreichische Marktgemeinde. Der Pegel der Spielplatzgeräusche dürfe 55 Dezibel nicht überschreiten, meinten sie.